5 Mai 2022

Berner Regierungsrat für Steuergesetzrevision 2024

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Regierungsrat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Diese Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen.

Die Gesetzesrevision sieht diverse steuerliche Förderungen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen vor. So sollen neu sämtliche Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von der amtlichen Bewertung ausgenommen werden, und es ist in allen Fällen auf eine Erhöhung des Eigenmietwertes zu verzichten. Zudem bleibt der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei (so genanntes «Nettoprinzip»), weshalb bei kleinen Anlagen auf eine Einkommensbesteuerung verzichtet werden kann. Die Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar – und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden. Zur vorgeschlagenen Vereinheitlichung und Förderung von Energiesparmassnahmen gab es breite Unterstützung im Rahmen der Vernehmlassung.

Entgegen der Vernehmlassungsvorlage verzichtet der Regierungsrat darauf, dass die Gemeinden bei der Festlegung der Liegenschaftssteuer ökologische Kriterien anwenden können. Der entsprechende Vorschlag wurde im Rahmen der Vernehmlassung als unverhältnismässig aufwendig kritisiert. Da die Liegenschaftssteuer vergleichsweise tief ist, kann mit einer ökologischen Ausgestaltung kein spürbarer Lenkungseffekt erzielt werden.

(textpd/bild:unsplash)