7 März 2025

Berner Regierung will „Status quo“ bei der BEKB

Gestützt auf einen Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat einen umfassenden Bericht zur kantonalen Beteiligung an der BEKB erarbeitet. Dem Grossen Rat soll mit dem Bericht – im Sinne einer langfristigen Klärung – ermöglicht werden, anlässlich der Sommersession 2025 einen Grundsatzbeschluss zur Höhe der kantonalen Beteiligung an der BEKB zu fällen.
Wie vom Grossen Rat im Rahmen der Wintersession 2023 gefordert, werden im Bericht des Regierungsrats zur Beteiligung an der BEKB sowohl die Vor- wie auch die Nachteile der drei Varianten «Status quo» (Fortsetzung der kantonalen Mehrheitsbeteiligung), «Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität» (Reduktion der kantonalen Beteiligung auf einen Drittel plus eine Aktie) und «Verzicht auf eine kantonale Beteiligung» (vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung) dargestellt.
Unter den gegebenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen spricht sich der Regierungsrat zusammenfassend für die Variante «Status quo» und somit für die Fortsetzung der bisherigen kantonalen Mehrheitsbeteiligung an der BEKB aus, wie er heute in einer Mitteilung bekannt gibt. Der Regierungsrat verschliesst sich einer späteren Reduktion des kantonalen Beteiligungsanteils nicht. Sollten sich die Rahmenbedingungen – sei dies in politischer, finanzieller, volkswirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht – ändern, so kann sich der Regierungsrat eine Reduktion des kantonalen Beteiligungsanteils weiterhin vorstellen. Eine solche muss für den Kanton und seine Bevölkerung aber insgesamt vorteilhaft ausfallen.
Dies ist derzeit aus zahlreichen Gründen nicht der Fall. So würde sich beispielsweise sowohl eine Reduktion auf rund einen Drittel (plus eine Aktie) wie auch ein vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung nachteilig auf den bernischen Finanzhaushalt auswirken. Weiter hat sich die BEKB erfolgreich entwickelt. Inwieweit eine Veränderung der bislang stabilen Besitzverhältnisse mit dem Kanton als Hauptaktionär die solide und risikoarme Ausrichtung der BEKB sowie die von ihr angestrebte nachhaltige Entwicklung gefährden könnte, bleibt für den Regierungsrat offen.
(text:pd,jae/bild:zvg bekb)