4 Mai 2022

Berner Regierung fordert Anpassung für Rettungsschirm Elektizitäswirtschaft

Der Regierungsrat begrüsst eine Rechtsgrundlage des Bundes, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz auch unter Extrembedingungen jederzeit sicherzustellen. Er lehnt den Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft in der vorliegenden Form jedoch ab.

Der Gesetzesentwurf würde dem Bund unmittelbar nach Inkrafttreten Mitte 2022 weitreichende Kompetenzen geben, die Geschäftstätigkeit der als «systemkritisch» bezeichneten Unternehmen zu kontrollieren, ohne dass bereits eine Notlage unmittelbar bevorsteht. Die Definition von Unternehmen als «systemkritisch» ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar und willkürlich. Der Rettungsschirm sei wettbewerbsverzerrend, da die sogenannten «systemkritischen» Unternehmen gegenüber andern über eine faktische Staatsgarantie verfügten. Weiter bemängelt der Regierungsrat den Zwang für die sogenannten «systemkritischen» Unternehmen, die unmittelbar nach dem Inkrafttreten unter den Rettungsschirm gestellt würden. Dies bedeute einen sofortigen, massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Es bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gebremst würden und ihre Fähigkeit geschwächt werde, ausserordentliche Krisen möglichst aus eigener Kraft zu bewältigen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern verlangt, dass die Unterstellung unter den Rettungsschirm freiwillig ist und dieser weiteren Stromversorgungsunternehmen offensteht. Im Kanton Bern würde gemäss Entwurf einzig die BKW AG unter den Rettungsschirm gestellt. Die Bedeutung der anderen Energieversorgungsunternehmen ist aber für die Stromversorgung im Kanton Bern und in der Schweiz ebenfalls gross und muss berücksichtigt werden, wie der Kanton Bern weiter schreibt.

(text:pd/bild:unsplash)