28 November 2022

Berner Oberländer Kraftwerke produzieren mehr Strom

Mit der Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken hat der Bundesrat die Betreiber von Wasserkraftanlagen mit Restwasserstrecken verpflichtet, die Restwassermenge im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2023 zu reduzieren. Massgebend dafür ist der Artikel 31 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer. Weil die Restwasserreduktion auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen in einer Strommangellage als verhältnismässig ein. Die Kantone müssen die Umsetzung der Massnahmen überwachen. Im Kanton Bern ist das Amt für Wasser und Abfall (AWA) in Absprache mit den entsprechenden Fachstellen dafür zuständig. Es unterstützt die Kraftwerkbetreiber auch bei der Umsetzung. Im Kanton Bern haben bisher vier Wasserkraftanlagen die Verordnung umgesetzt:

  • Wasserkraftwerk Simelemoos in St. Stephan
  • Wasserkraftwerk Laubegg in Boltigen
  • Wasserkraftwerk Felsenau in Bern
  • Centrale hydroélectrique de Moutier in Moutier

Die Betreiber der Wasserkraftwerke Bözingen und Taubenloch (beide in Biel) sowie Tornos (in Moutier) prüfen zurzeit, ob die Bundesverordnung umsetzbar ist. Zumindest beim Wasserkraftwerk Bözingen scheint eine Umsetzung in den kommenden Tagen denkbar. Alle übrigen mehr als 300 Berner Wasserkraftanlagen sind von der Verordnung nicht betroffen.

Durch die Reduktion der Restwassermengen kann im Kanton Bern rund 2,1 Gigawattstunden zusätzliche Energie produziert werden. Dies entspricht in der Zeitperiode zwischen 1. Oktober 2022 und 30. April 2023 einem Energiebedarf von etwa 700 Haushalten.

(text:pd/bild:pixabay)