10 September 2026

Berner Gemeinden sollen bei Windkraft ein Vetorecht haben

Seit April ist der Beschleunigungserlass des Bundes für erneuerbare Energien in Kraft. Dieser verlagert die Zuständigkeit für die Genehmigungen von Windkraftanlagen von den Gemeinden zum Kanton. Grundsätzlich bleibt zwar die Zustimmung der Standortgemeinde zu solchen Anlagen erforderlich, der Kanton kann diese aber auch einschränken. Dies wollte der Berner Regierungsrat mittels einer Einführungsverordnung machen.

Ein Vorstoss des SVP-Grossrats Nils Fiechter will nun das Mitspracherecht der Gemeinden gesetzlich verankern. Die Motionäre störten sich insbesondere daran, dass der Regierungsrat per dringlicher Verordnung die Mitsprache der Gemeinden einschränken wollte. Dies dürfe nicht ohne Zustimmung des Grossen Rates geschehen und brauche eine referendumsfähige Gesetzesänderung, so die Forderung. Die Gegnerinnen und Gegner argumentierten, dass es sich bei den Windkraftanlagen um Projekte von nationalem Interesse handelt. Der Rat nahm den Vorstoss hauchdünn mit 76 zu 75 Stimmen bei einer Enthaltung an.

(text:ath/bild:pexels)