Berner Gefängnisse am Limit – Streit um Lösungen für Ersatzfreiheitsstrafen
Die Regionalgefängnisse im Kanton Bern sind überbelegt – und es fehlt derzeit auch an Platz für Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssten. Der Druck auf die Politik steigt: In der Sommersession des Grossen Rates wurden mehrere Vorstösse zur Entlastung eingebracht – nicht alle stossen bei Sicherheitsdirektor Philippe Müller auf Verständnis.
Ersatzfreiheitsstrafen betreffen Personen, die z. B. eine Busse auch nach mehreren Mahnungen nicht bezahlt haben. Statt zu zahlen, müssen sie ihre Strafe dann im Gefängnis absitzen – meist nur wenige Tage. Aktuell ist dies aber kaum möglich: Die Regionalgefängnisse sind voll, auch aufgrund technischer Probleme beim Busseninkasso, die zu einem Rückstau von Fällen geführt haben.
Ein Vorschlag von linker Seite forderte eine einmalige kantonale Amnestie für Ersatzfreiheitsstrafen. Für Philippe Müller ist das keine Option – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich: Die meisten Delikte basieren auf Bundesrecht, eine Amnestie könne deshalb nur auf Bundesebene beschlossen werden. Vorschläge in diese Richtung bezeichnete Müller als „nicht in Ordnung“, wie er zu Radio Beo sagte.
Eine frühere Idee, in Burgdorf 40 zusätzliche Zellen in Containern einzurichten, war 2023 im Grossen Rat am Stichentscheid gescheitert – möglicherweise auch, weil man auf eine (nicht mögliche) Amnestie gehofft hatte. Nun liegt erneut ein Vorstoss für eine kleinere Containerlösung mit rund 20 Plätzen vor. Für Müller wäre das kurzfristig die einzige realistische Entlastung – ein Entscheid dazu wird für Herbst oder Frühling erwartet.
Der geplante Gefängnisneubau in Witzwil, der mittelfristig Entlastung bringen soll, wird frühestens 2032 fertiggestellt. Bis dahin bleibt die Platznot akut. Müller betont zudem, dass Ersatzfreiheitsstrafen oft mehrere und durchaus ernsthafte Delikte betreffen – nicht nur Schwarzfahren.
(text:pd,tki/bild:pd,Gefängnis Thun)