Berner Gebäudeversicherung informiert zum Thema Brandschutz
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(03:01)
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) hat die bestehenden Informationen zur Brandsicherheit in Clubs und Nachtlokalen im Kanton Bern kompakt aufbereitet und an Gemeinden, Verbände und Betriebe verschickt. Anlass dafür ist das erhöhte Informationsbedürfnis nach dem tragischen Ereignis in Crans-Montana.
Die GVB erinnert daran, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften bei der Eigentümer- und Betreiberschaft liegt. Diese ist verpflichtet, die geltenden Brandschutzrichtlinien umzusetzen und den sicheren Betrieb ihrer Lokale sicherzustellen. Diese Eigenverantwortung gilt unabhängig von Kontrollen und auch für Betriebe mit anderen Nutzungen.
Grundsätzlich gilt:
- Mit der Eröffnung eines Clubs wird die Fachstelle Brandschutz ins Baubewilligungsverfahren einbezogen, indem die GVB die Einhaltung der Brandschutzvorschriften überprüfen und einen Fachbericht zuhanden der Leitbehörde schreibt.
- Danach kontrolliert die GVB in bestehenden Betrieben aufgrund der gültigen Gesetze in Abständen von 5 bis 10 Jahren deren Einhaltung und somit die Wahrnehmung der Eigenverantwortung. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden dokumentiert und bei Bedarf müssen festgestellte Mängel innerhalb vorgegebener Fristen von Betreiberschaft und/oder Eigentümerschaft behoben werden. Bei Nichtumsetzung wird an das zuständige Regierungsstatthalteramt eskaliert, wo letztlich eine Bewilligung eingeschränkt oder entzogen werden kann.
Die Fachstelle Brandschutz der Gebäudeversicherung Bern (GVB) ist verantwortlich für die Umsetzung des präventiven Brandschutzes im Kanton Bern. Die GVB wird mehrmalig beigezogen, um die Einhaltung der schweizweit gültigen Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zu prüfen.
(text:pd,jae/bild:pixabay)