17 August 2022

Berner Finanzkommission will höheren Betreuungsabzug bei den Steuern

Die Steuergesetzrevision 2024 enthält neben der zwingenden Übernahme von bundesrechtlichen Bestimmungen insbesondere diverse steuerliche Förderungen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Diese waren in der Finanzkommission (FiKo) unbestritten. Der Regierungsrat hat auf Entlastungsmassnahmen in Teilbereichen und auf eine generelle Senkung des Steuertarifs verzichtet. Er hat jedoch in Aussicht gestellt, dass – sobald es die finanzpolitischen Möglichkeiten erlauben – weitere Entlastungen über eine Senkung der kantonalen Steueranlage angestrebt werden. Die FiKo unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Stossrichtung der Steuergesetzrevision 2024. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.

Als zusätzliche Entlastung beantragt die FiKo dem Grossen Rat, den Kinderbetreuungsabzug von 12’000 auf 16’000 Franken zu erhöhen. Die Erhöhung auf 16’000 Franken stand bereits bei der letzten Steuergesetzrevision 2021 zur Diskussion, wurde vom Grossen Rat jedoch verworfen. Ein höherer Kinderbetreuungsabzug verbessert nach Ansicht der Kommissionsmehrheit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und macht den Kanton Bern als Wirtschaftsstandort attraktiver. Eine qualifizierte Minderheit der Kommission stellt sich gegen den Antrag.

Zur Steuergesetzrevision 2024 kommen aus der FiKo folgende Minderheitsanträge in den Grossen Rat:

  • Bei der Anpassung der Steueranlage soll künftig generell das fakultative Referendum möglich sein. Bis jetzt ist dies der Fall, sofern die Steueranlage den Wert von 3,26 übersteigt. Gemäss der Kommissionsminderheit ist die Steueranlage für alle Bürgerinnen und Bürger von grosser Bedeutung. Deshalb sollen sie ihr Mitspracherecht bei jeder Anpassung geltend machen können.
  • Die Liegenschaftssteuer soll neu bis zu 2 Promille betragen können. Im geltenden Recht ist der Höchstwert auf 1,5 Promille festgelegt. Mit dem neuen Höchstwert sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die nach Ansicht der Antragstellenden zu tiefen amtlichen Werte mit einer Erhöhung des Steuersatzes zu kompensieren. Das Bundesgericht hatte den Medianwert für die amtliche Bewertung auf 70 Prozent des Verkehrswerts als zu niedrig taxiert und einen entsprechenden Beschluss des Grossen Rates aufgehoben.
  • Der Regierungsrat will neu die Kompetenz erhalten, Dritte zum Einreichen von Bescheinigungen an die Steuerverwaltung verpflichten zu können, sofern das Bundesrecht solche Ergänzungen des kantonalen Rechts gestattet. Eine Minderheit beantragt die Streichung des Artikels. Die möglichen Folgen der Bestimmung seien zu wenig klar und der Spielraum für den Regierungsrat zu gross.

Schliesslich hat die FiKo die beiden Beiträge an die Feuerwehr-Sonderstützpunkte für die Personenrettung und für die Öl-, Gas-, und ABC-Wehr einstimmig gutgeheissen. Für die Jahre 2023 bis 2026 erhalten die total 26 Sonderstützpunkte insgesamt 11,4 Millionen Franken, die hauptsächlich für die Anschaffung von Material und Ausrüstung, von Fahrzeugen und Grossgeräten sowie für die Ausbildung zur Verfügung stehen.

(text:pd/bild:beo)