
Berner Datenschutzgesetz: Totalrevision nach 40 Jahren
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen SAK begrüsst die Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes. Das Gesetz soll an die Bundesgesetzgebung und ans europäische Recht angepasst werden. Ein wichtiger Punkt der Revision ist die Stellung und Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden.
Das kantonale Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1986. Für die SAK ist klar, dass die zahlreichen inhaltlichen sowie systematischen Änderungen eine Totalrevision erfordern. Neu sollen die Informations- und Meldepflichten der Behörden erweitert und die Rechte der betroffenen Personen klarer definiert werden. Zudem schlägt der Regierungsrat in seinem Entwurf vor, dass der Aufwand der Behörden verringert werden soll, indem das Register der Datenschutzsammlungen beschränkt wird. Mit der Revision wird der Katalog der besonders schützenswerten Personendaten unter anderem um genetische und biometrische Daten ergänzt.
Eine weitere wichtige Änderung ist die Stellung und Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsstellen. Um technischen Anforderungen gerecht zu werden und Gemeinden zu entlasten, wird die bisher föderalistisch ausgestaltete Datenschutzaufsicht grösstenteils zentralisiert. Lediglich die vier bevölkerungsstärksten Gemeinden (Bern, Biel/Bienne, Köniz und Thun) verfügen weiterhin über eigene Datenschutzbehörden.
(text:pd+ath/bild:pixabay)