10 Januar 2024

Bern kann nach Finanzdebakel eines Grossveranstalters aufatmen

Die Stadt Bern muss nicht für die Kosten aufkommen, auf denen ein Baukonzern nach dem Finanzdebakel rund um ein E-Autorennen im Jahr 2019 sitzen geblieben ist. Die Baufirma kann sich nicht auf das Bauhandwerkerpfandrecht berufen.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat im Herbst ein entsprechendes Urteil gefällt, wie der Informationsdienst der Stadt Bern am Mittwoch eine Meldung in den Berner Tamedia-Blättern von vergangener Woche bestätigte.

Der E-Prix Bern, der zur weltweiten Autorennsportserie für Elektromobile gehörte, wurde mit viel Aufwand 2019 in der Berner Innenstadt inszeniert. Kurz darauf war der Veranstalter Pleite. Firmen, die für den Anlass gearbeitet hatten, blieben auf ihren Forderungen sitzen.

So auch die Baufirma Marti AG, die vom Veranstalter einen Auftrag von über 200’000 Franken erhalten hatte. Die ungedeckten Kosten wollte die Marti AG in der Folge von der Stadt Bern eintreiben.

Der Baukonzern berief sich dabei auf das Bauhandwerkerpfandrecht. Dieses im Zivilgesetzbuch festgeschriebene Recht gibt einem Handwerker ein Pfandrecht auf dem Grundstück auf dem er gearbeitet hat.

Die Strassen, auf denen die Marti AG für das Rennen gearbeitet hat, gehören der Stadt Bern, so die Argumentation der Baufirma. Die Stadt habe von den Arbeiten profitiert.

Die Stadt Bern ihrerseits sah sich nicht in der Schuld. „Ein Veranstalter vergibt Aufträge an Dritte, und die Stadt soll dafür haften? Wir können doch nicht geradestehen für etwas, das wir nicht unterschrieben haben“ sagte damals Stadtberner Gemeinderat Reto Nause.

Würde die Baufirma mit ihrer Argumentation vor Gericht durchkommen, wäre dies für den Veranstaltungsort Bern „der Todesstoss“ befürchtete Nause. Denn bei jedem Anlass, für den Arbeiten am Stadtboden nötig seien, könnten Firmen künftig die Stadt haftbar machen.

Ein solches Urteil hätte nicht nur Auswirkungen auf Bern sondern auf die gesamte Veranstaltungslandschaft der Schweiz, befürchtete Nause.

Doch soweit kommt es nun nicht. Die Arbeiten des Baukonzerns hätten für die Stadt keinen Mehrwert dargestellt und seien nach dem Anlass wieder zurückgebaut worden. Der Passus des Bauhandwerkerpfandrechts sei in in einem solchen Fall nicht anwendbar, kam das erstinstanzliche Gericht zum Schluss.

Die Marti AG ihrerseits verzichtete auf einen Weiterzug des Urteils. „Wir richten lieber unseren Blick nach vorne“, wurde der Baukonzern in dem Artikel von vergangener Woche zitiert.

(text:sda/bild:csc)