30 Dezember 2023

Behörden können ab 1. Januar Handy-Daten besser überwachen

Die Schweizer Behörden erhalten ab Anfang Januar mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. Sie können dann etwa einfacher herausfinden, wer hinter gefälschten oder anonymen Telefonnummern steckt.
Möglich macht dies das Inkrafttreten einer neuen Verordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs am 1. Januar 2024. Der Bund erhofft sich damit eine wirksamere Strafverfolgung.
Zur Aufklärung von schweren Straftaten ordnet der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz (ÜPF) Massnahmen an, die etwa den Mobilfunk betreffen. Anträge dazu stellen können die Strafverfolgungsbehörden oder auch etwa der Nachrichtendienst des Bundes.
Ab dem neuen Jahr erhalten die Behörden der Vorlage zufolge neue Auskunfts- und Überwachungstypen. Ein neuer Auskunftstyp vereinfacht es zum Beispiel, gefälschte oder unbekannte Telefonnummern des Anrufers oder Absenders bei anonymen Bombendrohungen zu identifizieren.

(text:sda/bild:keystone)