27 Juni 2023

Befragung zeigt Bedeutung der Berner Religionsgemeinschaften

Der erste Bericht zur «Religionsbefragung» zeigt die Bedeutung der privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften im Kanton Bern für grosse Teile der Bevölkerung auf. 223 Gemeinschaften haben an der Befragung teilgenommen und Auskunft über ihre Angebote, Tätigkeiten, Organisation und Ressourcen gegeben. Damit wird das Bild der vielfältigen Berner Religionslandschaft geschärft.

Die vom Beauftragten für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA) des Kantons Bern durchgeführte Befragung ist die erste dieser Art. Sie schliesst an die 2021 veröffentlichte Religionslandkarte an. 223 von 328 angeschriebenen privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften haben an der Befragung teilgenommen. Der Bericht zeigt eine Momentaufnahme der Situation der Gemeinschaften und vermittelt vertiefte Erkenntnisse über ihre Entwicklung.

Die Religionslandschaft des Kantons Bern hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert und ist vielfältiger geworden. Rund 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger zählen sich zu den Mitgliedern der drei öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen. Rund 12 Prozent der Bernerinnen und Berner gehören laut Bevölkerungsstatistik von 2021 einer privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaft an, davon die Hälfte einer christlichen Gemeinschaft. Der Anteil der Menschen ohne Religionszugehörigkeit beträgt aktuell 25 Prozent. Die Befragung zeigt, dass sich buddhistische, hinduistische, islamische und weitere nichtchristliche Gemeinschaften im Kanton Bern erst nach 1975 gebildet haben.

Gestützt auf die Befragung schätzt der BKRA, dass wöchentlich rund 330 Anlässe stattfinden, die von insgesamt 30 000 Personen besucht werden. Neben Gottesdiensten oder vergleichbaren Feiern sind Anlässe zur Begleitung, Beratung oder religiösen Bildung der Mitglieder die häufigsten Angebote. Darüber hinaus unterstützen die Gemeinschaften Einzelpersonen, leisten Sozialarbeit, führen Freizeitaktivitäten für unterschiedliche Zielgruppen durch und organisieren kulturelle Veranstaltungen. Privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften haben für ihre Mitglieder eine zentrale Funktion im Alltag und in kritischen Lebenssituationen.

Freiwillige erbringen wesentliche Teile der Arbeit: Sie leiten und unterstützen religiöse Rituale, erledigen Sekretariatsaufgaben und reinigen die Räumlichkeiten. Pro Woche werden im Durchschnitt rund 95 Stunden freiwillige Mitarbeit geleistet, während rund 46 Arbeitsstunden finanziell entschädigt werden. Dabei zeigt sich ein beachtlicher Unterschied zwischen christlichen und nichtchristlichen Gemeinschaften: Christliche Gemeinschaften entlöhnen wöchentlich im Schnitt 52 Arbeitsstunden, nichtchristliche Gemeinschaften nur 19 Arbeitsstunden.

Die Religionsbefragung macht die grosse Bedeutung der Religionsgemeinschaften für einen beträchtlichen Teil der Berner Bevölkerung deutlich. Im Gegensatz zu den Landeskirchen stehen privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften in keinem institutionellen Verhältnis zum Kanton Bern. Der Bericht erleichtert die Bestrebungen des Kantons, die Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zu erkennen und aktiv zu bearbeiten. Weiter sollen strukturelle Ungleichbehandlungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Religionen schrittweise identifiziert, analysiert und reduziert werden.

(text:pd/bild:csc)