Baupolizeifälle der Gemeinde Frutigen im Visier des Kantons
In der Gemeinde Frutigen bestehen zahlreiche pendente Baupolizeifälle. Einige ziehen sich – trotz teilweise beschlossenen und verfügten Massnahmen – bereits mehrere Jahre dahin. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat deshalb bei der Regierungsstatthalterin insistiert. Diese will nun mit einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung abklären, wo die Fälle im Einzelnen stehen und wie die Gemeinde diese erledigen will. Obwohl gemäss Gemeindeordnung die Zuständigkeit der Baupolizei im Aufgabenbereich der Hochbaukommission liegt, wurde dem Gemeinderat als Oberbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dieser bedauert die teilweise langjährigen und komplexen Fälle und unterstützt das Bestreben der Hochbaukommission, mit entsprechenden Massnahmen baldmöglichst den gesetzmässigen Zustand herzustellen. In einigen Fällen wird dies mittels Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bzw. nötigenfalls mit Ersatzvornahmen durchgesetzt werden müssen.
(text:pd/bild:zvg gemeindeverwaltung frutigen)