22 Februar 2023

Baufirmen müssen Mehrkosten bei Tunnel im Oberwallis zahlen

Für die Mehrkosten in Höhe von rund 50 Millionen Franken beim Bau des Eyholztunnels der Autobahn A9 im Oberwallis müssen die betroffenen Baufirmen aufkommen. Dies hat das Bundesgericht Anfang Februar in dem seit Jahren währenden Streitfall entschieden.

Dies sagte Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Publik gemacht hatte die Auseinandersetzung die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zu Baumängeln auf einem anderen Abschnitt der A9 zwischen Raron und Gampel. Dort war die Fahrbahn zu schmal gebaut worden.

Beim Bau des 4,25 Kilometer langen Eyholz-Tunnels stiessen die Arbeiter auf geologische Schwierigkeiten, was zu den massiven Kostenüberschreitungen führte. Das Baukonsortium, zu dem die Unternehmen Frutiger, Interalp Bau, CSC und Jäger gehörten, stellte finanzielle Nachforderungen. Diese bestritt die Bauherrin, die kantonale Dienststelle für den Nationalstrassenbau (DNSB), auf Drängen des Astra und der Kantonalen Finanzkontrolle Wallis (KFK).

Das Bezirksgericht Visp sowie das Walliser Kantonsgericht kamen beide zum Schluss, dass nur rund 300’000 Franken von den Mehrkosten der Nationalstrassen dem Bund und dem Kanton Wallis anzulasten sind. Dies hat das Bundesgericht nun bestätigt. Die detaillierte Urteilsbegründung stehe noch aus, sagte Rohrbach. Das Astra erwarte diese demnächst.

Die Gesamtkosten für den im Frühjahr 2018 eröffneten Eyholztunnel beliefen sich auf rund 670 Millionen Franken.

Ebenfalls umstritten sind Mehrkosten für einen anderen Tunnel der Autobahn A9, welche eigentlich schon längst fertig sein sollte, nun aber erst in einigen Jahren durchgehend befahrbar sein wird. Es geht um den Riedbergtunnel bei Leuk, wo der Hang ins Rutschen kam, durch den der Tunnel führt. Dieser ist nach wie vor im Bau.

Wie das Astra dazu sagt, läuft hier aktuell kein gerichtliches Verfahren. Die interne Revision des Astra führe derzeit eine umfassenden Analyse durch.

„Es geht darum, die finanziellen Auswirkungen zu eruieren, Nachtragsforderungen zu plausibilisieren und somit unter anderen die konkreten Frankenbeträge zu ermitteln“, erklärt Rohrbach. „Wenn die Ergebnisse dieser Revision vorliegen, können wir über das weitere Vorgehen entscheiden – beispielsweise, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt.“

Auf dem Abschnitt Raron-Gampel der A9 merkten Bauarbeiter 2021 beim Abstecken von Pfosten für die Leitplanken, dass die Fahrbahn zu wenig breit gebaut worden war. Auf einer Länge von 540 Metern fehlte der Asphalt auf bis zu einem halben Meter Breite. Der zuständige Unternehmer korrigierte den Fehler gemäss einem zuvor eingereichten Sanierungskonzept, wie dem aktuellen EFK-Bericht zu entnehmen ist.

Der Unternehmer und die für Messungen zuständige Ingenieurgemeinschaft wollen laut EFK dem Bauherrn, dem Kanton Wallis, Mehrkosten von rund 410’000 Franken in Rechnung stellen. Der Autobahnbau wird indes zu 96 Prozent vom Bund finanziert.

Laut EFK besteht bei den Projektbeteiligten Uneinigkeit über die Gründe für den Fehler. Eine mögliche Fehlerquelle sei die Übergabe digitaler Daten. Wäre nach dem Einbau des Asphalts die Breite der Fahrbahn gemessen worden, hätte der Fehler frühzeitig entdeckt werden können. In Auftrag gegeben hatte den Bericht die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel).

Schon in einem Bericht von 2016 hatte die EFK die Walliser Dienststelle für Nationalstrassenbau kritisiert. Sie habe die Führung mangelhaft wahrgenommen.

Im neusten Bericht schreibt die EFK von immer wieder vom Astra aufgezeigten Mängeln im Oberwallis. Bei der Nachverfolgung der Umsetzung ihrer Empfehlungen stosse das Bundesamt „auf erhebliche Schwierigkeiten“. Die Situation sei „besonders besorgniserregend“. Die EFK werde die FinDel dazu weiterhin informieren.

(text:sda/bild:unsplash)