8 Mai 2026

Bauen ausserhalb der Bauzone soll eingedämmt werden

(03:46)

Die Anzahl der Gebäude und der Umfang der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen sollen stabilisiert werden. Dieses Ziel verfolgt die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes. In einer dringlichen Einführungsverordnung hat der Regierungsrat die Regeln zur Umsetzung der neuen Bundesvorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen im Kanton Bern festgelegt. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Mit der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) steuert der Bund das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Anzahl der Gebäude und der Umfang der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen sollen stabilisiert werden. Die neuen Regeln treten gestaffelt in Kraft. Erste Bestimmungen gelten schon seit Anfang 2026, der Hauptteil tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Mit einer dringlichen Einführungsverordnung (EV RPG 2) regelt der Regierungsrat die Umsetzung im Kanton Bern betreffend Verfahren, Zuständigkeiten, Stabilisierungsziele, Abbruchprämie und Baupolizei ausserhalb der Bauzonen.

Stabilisierungsstrategie

Die Anzahl der Gebäude und der Umfang der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen dürfen gemäss den Stabilisierungszielen von RPG 2 seit dem 29. September 2023 nur noch um höchstens zwei Prozent wachsen. Im Kanton Bern besteht ein maximales Kontingent von 2586 Gebäuden und 106 Hektaren versiegelten Flächen. Werden diese Werte überschritten, müssen neue Gebäude und Versiegelungen ausserhalb der Bauzonen kompensiert werden. Würde das Wachstum wie bisher weitergehen, wäre das Kontingent bei den Gebäuden in rund 30 Jahren aufgebraucht, bei den Versiegelungen später. Wie vom Bund gefordert erarbeitet der Kanton eine Stabilisierungsstrategie, damit die Zwei-Prozent-Hürde künftig nicht überschritten wird.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist für das Monitoring, das Controlling und die Berichterstattung an den Bund zuständig. Die Bauherrschaft muss künftig im elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau) Angaben über Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen eingeben, damit der aktuelle Stand der Gebäude und Versiegelungen ermittelt werden kann.

Abbruchprämie

Um das Stabilisierungsziel zu erreichen, sieht RPG 2 finanzielle Anreize vor. Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen erhalten bei Abbruch eine Prämie. Das Gesuch um Abbruchprämie muss über das Onlinetool eBau beim AGR gestellt werden. Die Abbruchprämie wird in Form einer Pauschale nach Rückbau und Rekultivierung ausgerichtet. Für die Berechnung werden der Typ des Baus oder der Anlage, die Fläche, Kubatur, Verkehrslage, Bauweise und Rekultivierung berücksichtigt.

Baupolizei

Mit RPG2 müssen die Baupolizeibehörden der Gemeinden unbewilligte Nutzungen innerhalb nützlicher Frist unterbinden. Neu kann ein Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nur noch durch das AGR bewilligt werden.

Die Einführungsverordnung tritt am 1. Juli in Kraft und wird im Rahmen der nächsten Baugesetzrevision voraussichtlich 2029 in ordentliches Recht überführt.

(text:sda/bild:unsplash)