4 Februar 2022

Basler Rechtsaussen-Grossrat wegen Rassendiskriminierung verurteilt

Der Basler Rechtsaussen-Grossrat Eric Weber ist am Freitag vom Basler Strafgericht der mehrfachen Rassendiskriminierung, Beschimpfung und üblen Nachrede für schuldig befunden worden. Ihm wurde eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 25 Franken auferlegt

Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, allerdings mit einer verlängerten Probezeit von drei Jahren. Überdies muss Weber an drei von ihm verunglimpfte Privatklägerinnen Genugtuungs-Summen in der Höhe von 1300 respektive 2000 Franken bezahlen.

Es handelte sich um die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan sowie zwei Basler Grossrätskolleginnen aus dem links-grünen Lager. Sie waren vom Angeklagten in auf dem Social Media-Kanal Tiktok veröffentlichten Videos einem „sexistischen Bashing der niedrigsten Sorte“ ausgesetzt worden, wie sich der Einzelrichter ausdrückte.

Die Staatsanwältin hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Tagen für die Rassendiskriminierungen sowie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken für Ehrverletzungen gefordert. Die beiden Anwälte der Privatklägerinnen – beides SP- und SVP-Grossratskollegen von Weber – forderten zusätzlich Genugtuungssummen von 2000 respektive 5000 Franken.

Weber selber verlor sich in seinen Aussagen während der Verhandlung immer wieder in wirren Ausschweifungen, die zum Teil an der Grenze neuer Ehrverletzungen lagen, wie der Einzelrichter feststellte. Er massregelte den Angeklagten wiederholt forsch.

Im Falle von Sibel Arslan hatte der Angeklagte vor deren vermeintlicher Wohnung für ein Video zu aggressiven, mutmasslich fremden- und frauenfeindlichen Drohgebärden gegen die Politikerin ausgeholt. Dabei entblösste er mit der Verballhornung ihres Namens als „Arschlan“ sein Hinterteil.

Der Angeklagte bezeichnete diesen viral gegangenen Videoauftritt als „Freudentanz“ nach seiner Wahl, die er trotz Arslans Bemühungen, diese über eine Änderung des Wahlgesetzes zu verhindern, geschafft habe. Er sei von SVP-Nationalrat Andreas Glarner zur Bezeichnung „Arschlan“ inspiriert worden, der die Politikerin am Rande einer Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern mit diesem Wort angesprochen hatte.

Im anderen Video bezeichnete Weber Grossratkolleginnen der SP und der Grün-Alternativen Bündnisses als „Mannsweiber“ oder „dicke Weiber“, die kein Mann auch nur vergewaltigen und schon gar nicht heiraten würde. Weber habe hier auf absolut üble Art mit dem Zweihänder „zum verbalen Totschlag“ ausgeholt, sagte der Richter.

Weber rechtfertigte sich, dass es sich bei den Videos um private Äusserungen gehandelt habe, die ohne seine Zustimmungen zum Teil von ihm nicht bekannten Personen veröffentlicht worden seien. Die Staatsanwältin bezeichnete dies als „Schutzbehauptung“, ein Schluss, den das Gericht in seinem Urteil ebenfalls zog.

Der Beteuerung, dass der Angeklagte jetzt keine Videos mehr aufnehmen werde, schenkte die Anklage bei der offensichtlichen „Sucht des Beschuldigten nach Fame“ keinen Glauben.

Webers Verteidiger konzentrierte sich auf den Tatbestand der Rassendiskriminierung. Bei den in den Wahlflyern pauschal erwähnten „Ausländern“ und „Asylanten“ könne nicht von Rassen oder Ethnien die Rede sein. Das gelte auch bei der pauschalen Bezeichnung „Afrikaner“.

Bei letzterem folgte das Gericht den Ausführungen der Verteidigung nicht. In diesem Fall müsse man durchaus von der Diskriminierung einer Rasse sprechen.

Eric Weber, der 2020 zum wiederholten Mal in der Grossen Rat gewählt wurde, gilt über sein Einthemen-Mandat („Volksaktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat“) hinaus als Querulant, welcher den Ratsbetrieb regelmässig stört.

Unter anderem wegen seinen am Freitag gerichtlich zur Debatte stehenden Videos wurde er im vergangenen Jahr auch von der traditionellen Grossratsreise ausgeschlossen, was er während der Verhandlung mehrmals als Affront bezeichnete.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)