31 Dezember 2021

BAG schlägt Kantonen Verkürzung der Quarantäne auf sieben Tage vor

Die Quarantänedauer für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, soll von zehn auf sieben Tagen verkürzt werden. Dies schlägt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen vor. Es will mit dieser Massnahme eine Abflachung der epidemiologischen Kurve erreichen.

Mit der Verkürzung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden, wie das BAG im am Freitag veröffentlichten Vorschlag schreibt. Mit der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus steige auch die Zahl der Menschen an, die in Quarantäne müssten. Dies bedrohe die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen und führe zu Personalengpässen.

Mit der vorgeschlagenen Massnahme könne die Quarantäne gezielt auf die Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko ausgerichtet werden. Im Visier hat das BAG also jene Menschen, die mit der positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in engem Kontakt gestanden haben.

Zwar plant der Bundesrat laut BAG eine Verordnungsänderung. Je nach epidemiologischer Lage und falls die Zeit drängt können die Kantone jedoch die vorgeschlagenen Anpassungen noch vor der Verordnungsänderung umsetzen. Gemäss BAG können sie sich dabei auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen in der Covid-19-Verordnung für die besondere Lage stützen, um ihre Entscheidung zu begründen. Den Entscheid müssen die Kantone dem BAG melden.

Inhaltlich schlägt das BAG den Kantonen weiter vor, dass Geboosterte von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Gleiches soll gelten für Personen, bei denen die zweite Impfung weniger als vier Monate zurückliegt oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind. Liegen am siebten Tag keine Symptome mehr vor, soll die Quarantäne aufgehoben werden, dies ohne Durchführung eines Tests.

Die zuständige kantonale Behörde soll weiter beschliessen können, dass in einem Unternehmen, das seine Mitarbeitenden regelmässig testet, Kontaktpersonen von Covid-19-Fällen weiterarbeiten können. Unverändert bleiben sollen die Quarantänemassnahmen für Personen, die Tätigkeiten ausüben, die für die Gesellschaft von grosser Bedeutung sind oder wenn akuter Personalmangel herrscht.

Für Kontaktpersonen ausserhalb der Haushalte empfiehlt das BAG gemäss Mitteilung, sich vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit einem Covid-19-Fall testen zu lassen und bei jedem Kontakt mit anderen eine Maske zu tragen.

Das BAG rät weiterhin dringend zur Auffrischungsimpfung, falls die letzte Impfung zur Grundimmunisierung mehr als vier Monate zurückliegt. Zudem werde die Swisscovid-App erneut beworben und als Sensibilisierungsinstrument eingesetzt.

(text:sda / bild:keystone))