24 Oktober 2022

Avenir Suisse kritisiert „aus der Zeit gefallene“ Medienpolitik

Der liberale Thinktank Avenir Suisse kritisiert in einer Studie die Schweizer Medienförderung. Diese sei „aus der Zeit gefallen“: Obwohl sich die Medienvielfalt in digitale Sphären verschoben habe, würden weiterhin vor allem analoge Instrumente gefördert.

Insgesamt unterstützten Bund, Kantone und Gemeinden die Schweizer Medienlandschaft mit 1,5 Milliarden Franken pro Jahr, 20 Prozent mehr als vor 20 Jahren, teilte Avenir Suisse am Montag mit. Damit versuche die Politik, die „alte Medienwelt zu erhalten“. Das ergebe in der digitalen Welt aber nur wenig Sinn und führe zu Wettbewerbsverzerrungen. Private Medien würden verdrängt und die Medienvielfalt leide.

Hauptnutzniesserin dieser Politik sei die SRG. Sie erhalte jährlich gut 1,2 Milliarden Franken und damit 80 Prozent der Schweizer Medienförderung. Weil sich die SRG „auch im Online-Bereich zu einer bedeutenden Medienorganisation gewandelt“ habe, müsse ihr Grundversorgungsauftrag angepasst werden.

Die SRG müsse sich dabei auf Medieninhalte beschränken, die Private nicht anbieten könnten und die für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft relevant seien. Zudem brauche es ein neues, differenziertes Gebührenmodell, damit die Pflichtabgaben reduziert und die Wettbewerbsverzerrungen gemindert werden könnten.

Avenir Suisse anerkennt, dass es in gewissen Bereichen zu einem Marktversagen kommen könnte, zum Beispiel beim investigativem Journalismus oder bei aufwändigen Recherchen und komplizierten Themen. Dieses Problem könnte wie bei der Grundlagenforschung über Projekt- oder Personenförderungen gelöst werden.

Ausserdem sollte die SRG langfristig zu einem sogenannten „Public Content Provider“ werden. Dabei würde sie multimediale Inhalte produzieren, welche der freie Markt nicht herstellt und die für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft bedeutend sind.

Diese würden dann aber nicht über die Kanäle der SRG publiziert, sondern in einem „wettbewerblichen Verfahren“ den privaten Medienorganisationen zugeteilt. Dabei könnten die Privaten die Rechte an einzelnen Programmen erwerben und diese dann veröffentlichen.

(text:sda/bild:csc)