23 September 2026

Automatisierte Fahrzeugfahndung soll zeitnah wieder in Betrieb gehen

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern strebt nach dem Bundesgerichtsurteil vom 12. August 2026 eine rasche und gezielte Teilrevision des Polizeigesetzes an. Sie beabsichtigt damit, die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung möglichst bald wieder in Betrieb nehmen zu können. Dabei handelt es sich um ein wichtiges polizeiliches Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung.

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 12. August 2026 die gesetzliche Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV, siehe Kasten) im Grundsatz für verfassungskonform erklärt. Zwei Bestimmungen im Polizeigesetz zur AFV wurden jedoch aufgehoben: Diejenigen zur Erstellung von Bildern bei Treffern und zur nachträglichen Auswertung von Nicht-Treffern. Dies führt zu einer Regelungslücke im Berner Polizeirecht. Laut Bundesgericht muss das Gesetz ausdrücklich regeln, dass Nicht-Treffer, die sich aus Abgleichen mit Datenbanken und konkreten Fahndungsaufträgen im Rahmen der AFV ergeben haben, unverzüglich gelöscht werden. Bis dahin darf die AFV im Kanton Bern laut Bundesgericht nicht weiterbetrieben werden. Das wirkt sich negativ auf die Sicherheit im Kanton Bern aus.

Mit einer gezielten Teilrevision des Polizeigesetzes soll die erwähnte Regelungslücke geschlossen werden. Die vorgesehene Gesetzesanpassung zielt einzig darauf ab, die AFV möglichst zeitnah zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit weiterbetreiben zu können. Die vom Bundesgericht ebenfalls geforderte Regelung zur Protokollierung von konkreten Fahndungsaufträgen kann zeitlich abgestimmt auf Verordnungsstufe erfolgen. Die Teilrevision des Polizeigesetzes beinhaltet keine Regelungen zur Aufbewahrung und Auswertung von Nicht-Treffern oder zur Erstellung einer Bildaufnahme bei Treffern. Diese Regelungsinhalte sollen im Rahmen einer späteren Teilrevision des Polizeigesetzes aufgegriffen und vertieft geprüft werden.

Auf eine erneute Vernehmlassung der Vorlage kann verzichtet werden. Die Bestimmung zur unverzüglichen Löschung von Nicht-Treffern aus der AFV befand sich bereits vor einigen Jahren in der Vernehmlassung. Hinzu kommt, dass die Bestimmung auch Teil der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 bildete, an welcher das totalrevidierte Polizeigesetz mit 76,4 Prozent Ja-Stimmen vom Stimmvolk angenommen wurde. Stattdessen führt die Sicherheitsdirektion eine kurze Konsultation bei den politischen Parteien und bei ausgewählten Organisationen durch.

Im besten Fall kann die gezielte Polizeigesetzesrevision in der Frühlingssession 2027 vom Grossen Rat beraten werden.

(text:pd&awe/bild:pixabay)