2 März 2022

Simons Herberge gibt in Meiringen zu reden

Im Jahr 1948 hat die Gemeinde Meiringen dem Verein Jugendherberge Bern das Baurecht auf der gemeindeeigenen Parzelle GBB NR. 1496 für die Errichtung einer Jugendherberge erteilt. Der Baurechtsvertrag wurde im Jahr 2000 angepasst und der Gemeinde steht das Vorkaufsrecht zu. Der Vertrag enthält zudem die Bestimmung, dass im Rahmen des Baurechts eine Herberge betrieben werden muss. Vor über 25 Jahren hat Simon Frutiger sich dazu entschlossen, die Herberge zu kaufen und führte seither zusammen mit seiner Partnerin Maria-Josefa Castro Gonzalez die bekannte Simon‘s Herberge. Am 23. Dezember 2021 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass Simon Frutiger das Baurecht an die Hostel Haslital AG verkauft hat. Gleichzeitig wurde die Gemeinde ersucht, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten. Unmittelbar danach wurde der Gemeinderat informiert, dass der Verein Pfadiheim St. Christophorus Simon Frutiger ebenfalls ein Kaufangebot unterbreitet hat und sie ersuchten den Gemeinderat, das Vorkaufsrecht auszuüben und ihnen Simon’s Herberge weiter zu verkaufen.

Die Anliegen wurden vom Gemeinderat sehr ernst genommen und erste Abklärungen wurden unverzüglich in die Wege geleitet. Zur Wahrung der gesetzlichen Fristen in Bezug auf die Ausübung oder den Verzicht des Vorkaufsrechtes ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses musste umgehend eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen werden. Allerdings waren zum Zeitpunkt der Versammlungspublikation die vertiefteren Abklärungen zu Vertragsdetails und Verkaufsverhandlungen mit dem Verein Pfadiheim St. Christophorus noch nicht abgeschlossen gewesen. Die Bestimmungen des Kaufvertrags betreffend der Übernahme von Nutzen und Gefahr rückwirkend per 01.01.2022, der langfristigen Weiterführung der bestehenden Arbeitsverhältnissen und der Bedingung zum Weiterbetrieb von Simon’s Herberge, konnten vom Verein Pfadiheim St. Christophorus nicht wahrgenommen werden. Daher hat der Verein Pfadiheim St. Christophorus dem Gemeinderat mitgeteilt, dass sie auf einen Erwerb dieser Liegenschaft verzichten müssen.

Eine Ausübung des Vorkaufsrechts und ein Betrieb der Herberge durch die Gemeinde stellt für den Gemeinderat keine Option dar. Daher beantragt der Gemeinderat der Versammlung auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Auf die Behandlung des Traktandums betreffend dem Weiterverkauf kann verzichtet werden, da dieses gegenstandlos geworden ist. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten in den nächsten Tagen noch eine Botschaft in die Haushaltung zugestellt mit den aktualisierten Traktanden und dem aktualisierten Antrag des Gemeinderates zu Handen einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung am  21. März 2022.

(text:pd/bild:unsplash-symbolbild)