19 Dezember 2025

Aufsicht über ausgelagerte Unternehmen: Kritik an Regierungsrat

Die Geschäftsprüfungskommission vermisst beim Regierungsrat eine einheitliche Linie, wenn es darum geht, die Aufsicht über ausgelagerte Unternehmen wahrzunehmen. Zu dieser Erkenntnis gelangt sie nach einer exemplarischen Überprüfung der Aufsicht bei der UPD AG. Die Kommission empfiehlt dem Regierungsrat, im künftigen Gesetz über die Public-Corporate-Governance Vorgaben zu verankern, die eine einheitlichere Handhabung der Aufsichtsinstrumente garantieren.

Die Universitäre Psychiatrische Dienste (UPD) AG stand in den vergangenen Jahren wiederholt im Fokus von Medien und Öffentlichkeit. Dies aufgrund von finanziellen Problemen, der Absichtserklärung für eine Fusion mit der Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) AG, Spannungen mit dem Regierungsrat sowie Wechseln in der operativen und strategischen Führung. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) nahm dies zum Anlass, vertieft zu untersuchen, wie der Regierungsrat und die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) die Aufsicht über die UPD AG in dieser Zeit wahrgenommen haben.

Ungenügende Kommunikation
Die GPK kommt zum Schluss, dass bereits 2023, ein Jahr vor dem Wechsel des gesamten Verwaltungsrats der UPD AG, das Vertrauen zwischen der GSI und der Verwaltungsratspräsidentin massiv gestört war. So wollte die zuständige Direktion diese bereits im April 2023 austauschen, der Regierungsrat lehnte das damals noch ab. Die Präsidentin des Verwaltungsrats und mit ihr alle übrigen Mitglieder traten dann – aufgrund des fehlenden Vertrauens – im April 2024 von sich aus zurück. Die GSI verweigerte dem Verwaltungsrat in der Folge die Décharge und machte diesen für verschiedene negative Entwicklungen verantwortlich. Die GPK konnte bei ihrer Überprüfung nicht abschliessend klären, wie es zu dieser Entfremdung kommen konnte. Deshalb hat die GPK dem Regierungsrat empfohlen, die Vorkommnisse aufzuarbeiten. Handlungsbedarf sieht die Kommission auch bezüglich der Kommunikation der GSI: Dem Verwaltungsrat war nicht bekannt, warum ihm zunächst die Décharge nicht erteilt worden war und warum ihm der Regierungsrat das Vertrauen entzogen hatte. Nach Ansicht der GPK macht es sich der Regierungsrat auch zu einfach, wenn er die ganze Schuld für entstandene Probleme auf die frühere Führung der UPD AG abwälzt. Denn sowohl als Eigner als auch als Besteller von Leistungen stand der Kanton letztlich selbst in der Verantwortung.

Je nach Zuständigkeit unterschiedlich starke Aufsicht
Dass der Regierungsrat einen Wechsel der Verwaltungsratspräsidentin forciert hat, ist grundsätzlich ein legitimes Mittel, wenn der Regierungsrat der Auffassung ist, dass das strategische Führungsorgan die Kantonsinteressen nicht mehr ausreichend vertritt. Der Regierungsrat scheint Aufsichtsinstrumente wie dieses aber nicht über alle öffentlichen Aufgabenträger hinweg mit der gleichen Konsequenz zu nutzen: Während der Regierungsrat nach Bekanntwerden der Vorfälle rund um zu hohe Abgeltungen bei der BLS AG beispielsweise keine Veranlassung sah, an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates etwas zu ändern, griff er hier bei der UPD AG konsequent durch, mit der Absicht, die Verwaltungsratspräsidentin zu ersetzen. Es kann aus Sicht der GPK nicht sein, dass eine Institution, je nachdem, welche Direktion für sie zuständig ist, unterschiedlich eng beaufsichtigt wird. Deshalb empfiehlt die GPK dem Regierungsrat, im neuen Public-Corporate-Governance-Gesetz (PCGG) Regelungen vorzusehen, die eine einheitliche Linie der Aufsicht und Einflussnahme garantieren.

Zu passive Rolle des Regierungsrates bei Fusion
Dass der Regierungsrat während der Fusionsabklärungen von UPD AG und PZM AG ein Gutachten zu offenen Fragen ohne das Wissen der UPD AG in Auftrag gab, bestärkt die GPK in ihren Fragezeichen zur Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Vertrauen. Nach Ansicht der GPK wäre es in seiner Rolle als Eigner zudem klar die Aufgabe des Regierungsrates gewesen, im ganzen Prozess aktiver aufzutreten und die Marschrichtung vorzugeben: Sollen sich die zwei Verwaltungsräte von UPD AG und PZM AG überhaupt Gedanken machen zu einer Fusion? Wenn ja, mit welchen Zielen und Rahmenbedingungen? Statt solche Fragen frühzeitig zu beantworten, hat der Regierungsrat die UPD AG zuerst machen lassen und schliesslich doch relativ einschneidend durchgegriffen.

Die GPK hat ihre Untersuchung mit verschiedenen Feststellungen und Empfehlungen abgeschlossen. Sie wird zu gegebener Zeit prüfen, inwieweit die Empfehlungen umgesetzt worden sind. Für den Moment schliesst sie die Thematik ab, wobei sie sich im Rahmen der Vorberatung des PCGG wieder mit Aspekten aus der Untersuchung beschäftigen wird.

(text:pd/symbolbild:unsplash)