17 Juni 2021

Aufhebung aller Covid-Massnahmen bis Ende September

Der Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat per Ende Juni 2021 vorgesehenen Lockerungen der Coronamassnahmen. Die Lockerungen sind aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage gerechtfertigt. Die restlichen Einschränkungen sollen nach dem Willen des Regierungsrats bis Ende September aufgehoben werden, ebenso der Einsatz der Zertifikate innerhalb der Schweiz.

In seiner Stellungnahme zum Öffnungsschritt V des Bundesrates begrüsst es der Regierungsrat ausdrücklich, dass nun auch kleinere und mittelgrosse Veranstalterinnen und Veranstalter wieder eine konkrete Perspektive zur Durchführung von Anlässen erhalten. Er unterstützt auch die Vorschläge des Bundesrats, in welchen Bereichen ein Einlass oder die Aufhebung von Einschränkungen vorerst nur mit dem Covid-Zertifikat möglich sein sollen.

Die unterschiedlichen Vorgaben je nach Bereich beziehungsweise Veranstaltungsart sind jedoch herausfordernd. Die Verordnungsbestimmungen sind sowohl für Betriebe, Veranstalterinnen und Veranstalter sowie für die Bevölkerung unübersichtlich. Deshalb soll der Bundesrat prüfen, ob weitere Vereinfachungen möglich sind, indem für Veranstaltungen und Aktivitäten beispielsweise weniger Kategorien von Personengrössen gebildet oder einheitliche Vorgaben zwischen den Bereichen erlassen werden. Auf Sonderbestimmungen sollte möglichst verzichtet werden.

Schliesslich zeigt der überraschend hohe Nein-Anteil bei der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz, dass die Bevölkerung gegenüber den Covid-Massnahmen ziemlich kritisch eingestellt ist. Auch deshalb verlangt der Regierungsrat die Aufhebung aller Massnahmen bis Ende September 2021. Der Einsatz der Zertifikate innerhalb der Schweiz soll ebenfalls per Ende September 2021 wegfallen. Denn spätestens ab Anfang Oktober sind alle Menschen geimpft, die dies wünschen. Deshalb ist kein besonderer Schutz mehr angezeigt.

Sollten ab Oktober 2021 aufgrund des Auftretens neuer, immunevasiver Varianten Überlastungen des Gesundheitswesens absehbar sein, können der Einsatz des Zertifikats und weitere Massnahmen jederzeit wieder neu beschlossen werden.

Der Regierungsrat unterstützt die vom Bund erarbeitete Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen. Dieses ermöglicht die nachträgliche, anonyme Warnung der Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung vor der Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19. Das Warnsystem wird in die bestehende SwissCovid-App integriert. Wegen des neuen Warnsystems soll die Registrierungspflicht etwa in Restaurants oder an Veranstaltungen gemäss Bundesrat nur noch für jene Personen gelten, welche die SwissCovid-App nicht einsetzen. Für den Regierungsrat ist diese Regel nicht umsetzbar. Denn die Veranstalterinnen und Veranstalter sind kaum in der Lage, dies zu überprüfen. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, generell auf eine zusätzliche Erfassung von Kontaktdaten zu verzichten.

Der Regierungsrat begrüsst auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Erleichterungen bei den Einreisebestimmungen in die Schweiz sowie die Übernahme und Umsetzung der relevanten EU-Verordnungen zum Zertifikat für Impf-, Test- und Genesungsnachweise. Er teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass es die fortschreitende Durchimpfung der Schweizer Bevölkerung ermöglicht, die zurzeit geltenden Einreisebestimmungen und grenzsanitarischen Massnahmen per Ende Juni 2021 zu lockern.

Der Umgang mit Staaten, in denen besorgniserregende Varianten zirkulieren, sollte nach Ansicht des Regierungsrats jedoch anders geregelt werden. In der Realität wird es nicht möglich sein, Beschränkungen des internationalen Personenverkehrs für ein einziges oder einige wenige Länder durchzusetzen. Falls eine immunevasive Variante in einem Land auftritt, sind direkte Flugverbindungen zu untersagen. Falls eine solche Variante breit zirkuliert, sind wieder allgemeine Reiseeinschränkungen zu erlassen.

(text:pd/bild:unsplash)