Auch Gegenvorschlag zum Grossraubtierbestand fällt beim Regierungsrat durch
Wie die Initiative lehnt der Regierungsrat auch den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» weiterhin ab. Der nach der ersten Lesung überarbeitete Gegenvorschlag der Finanzkommission sieht nunmehr vor, die vorgeschlagenen Regelungen auf Bären und Wölfe zu beschränken. Diese Beschränkung ändert jedoch nichts daran, dass sowohl der Gegenvorschlag als auch die Initiative in einem Bereich gesetzgebend sein sollen, in dem der Kanton praktisch keine Regelungskompetenz hat. Zudem haben die Initiative und der Gegenvorschlag keine Auswirkungen auf den Vollzug im Kanton Bern. Der Gegenvorschlag fordert das, was bereits der aktuellen Praxis entspricht: Sobald die Voraussetzungen für einen Abschuss gegeben sind (Schadensschwelle), verfügt die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion jeweils den Abschuss.
(text:pd/bild:unsplash)