3 Juni 2026

Auch Elektrolastwagen unterliegen künftig der Schwerverkehrsabgabe

Auch elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lastwagen unterstehen künftig in der Schweiz der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat entschieden. Die neue Abgabe gilt ab dem Jahr 2031. Der Bundesrat wollte die E-Lastwagen schon ab 2029 – mit einem Rabatt – der LSVA unterstellen.

Im Jahr 2031 erhalten elektrisch und mit Wasserstoff angetriebene Lastwagen einen Rabatt von mindestens 70 Prozent und im Jahr 2032 einen solchen von mindestens 50 Prozent. Der Ständerat schloss sich bei diesen Rabatten der Position des Nationalrats an. Die Rabatte werden gewährt zur weiteren Förderung der elektrisch und mit Wasserstoff betriebenen Lastwagen.

(text:sda/bild:keystone)