27 März 2026

Asylunterkünfte: Forderung nach Mitspracherecht für Gemeinden

Das Asylwesen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Während Bund und Kanton für die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden verantwortlich sind,
tragen die Standortgemeinden häufig einen wesentlichen Teil der praktischen Auswirkungen vor Ort. Deshalb fordert eine Motion das Mitspracherecht der gemeinden bei grossen Asylunterkünften.

Konkret soll bei kantonalen Asylunterkünften mit einer Belegung von mehr als 5 Prozent der Wohnbevölkerung einer Gemeinde die Zustimmung der betroffenen Gemeinde erforderlich werden. Zusätzlich wird gefordert, dass der Kanton sicherstellt, dass Gemeinden für nachweisbare Mehrkosten angemessen entschädigt werden.

Der Adelbodner Mitmotionär und EDU-Grossrat Willy Schranz betont gegenüber Radio BeO, dass es bei der Motion um ein Miteinander gehe und nicht darum, künftige Projekte einfach abzuwinken. Es sei jedoch zentral, dass die Gmeinden ein Mitspracherecht erhalten, um möglichen Problemen entgegenzuwirken.

Falls die Motion als dringlich angenommen wird, würde sie bereits in der kommenden Sommersession beraten werden. Eine Antwort des Regierungsrates steht noch aus.

(text:chl&pd/bild:pixabay)