7 Dezember 2021

Armeeangehörige können beim Impfen und Pflegen helfen

Bis zu 2500 Armeeangehörige sollen die Spitäler bei der Pflege und beim Transport von Covid-Kranken unterstützen und den Kantonen beim Impfen helfen. Das hat der Bundesrat entschieden.

Allerdings springt die Armee erst ein, wenn sämtliche zivilen Mittel ausgeschöpft sind, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Dienstag mitteilte. Der Einsatz soll bis zum 31. März befristet sein. Weil er länger als drei Wochen dauert, muss er vom Parlament bewilligt werden; die Botschaft dazu wird den Räten zugestellt.

Bisher drei Kantone – Jura, Neuenburg und Wallis – ersuchten in den vergangenen Tagen um Hilfe der Armee, wie ein Armeesprecher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage bestätigte.

Kantone, die Hilfe beantragen, müssen darlegen, dass sie alle anderen Mittel ausgeschöpft haben, etwa Zivilschutz, Zivildienst und Feuerwehr. Zudem müssen sie nachweisen, dass kein zusätzliches Personal angestellt werden kann und weder Arbeitslose, Medizin-Studierende, Samariter noch Freiwillige verfügbar sind.

Weiter müssen die um Hilfe ersuchenden Kantone darlegen, dass andere Spitäler keine Patientinnen und Patienten übernehmen können und dass nicht dringende Eingriffe verschoben werden, wenn dies Kapazitäten frei macht.

Die Gesuche prüfen und behandeln wird das Bundesamt für Gesundheit. Der Bundesstab Bevölkerungsschutz prüft in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, ob die Voraussetzung für die Subsidiarität erfüllt sind und beantwortet dann die Gesuche der Kantone. Die Zuteilung der Mittel der Armee übernimmt die Sanitätsdienstliche Koordinationsstelle.

Für Einsätze aufgeboten werden in erster Linie Armeeangehörige, die im Wiederholungskurs sind, Freiwillige mit Sanitätsausbildung sowie Sanitäts-Durchdiener. Seien zusätzliche Formationen nötig, werde niemand aufgeboten, der oder die im Gesundheitswesen arbeitet und dort gebraucht wird.

Den Armeeangehörigen werden nach derzeitigem Stand die Einsatztage für die Dauer eines Wiederholungskurses – also 19 Tage – angerechnet. werden. Sagt das Parlament Ja, wäre es bereits der dritte Assistenzdienst im Rahmen der Covid-Pandemie. Armeeangehörige waren schon im Frühling 2020 und auch im Herbst 2020 im Einsatz.

Dass es jetzt erneut dazu kommt, liegt laut der Mitteilung an den zurzeit hohen Fallzahlen und der Situation in den Spitälern. Der Bundesrat schliesse nicht aus, dass die Ressourcen der Kantone an ihre Grenzen stossen.

(text:sda/bild:unsplash)