25 Januar 2022

Anwalt von Vincenz verlangt im Raiffeisenprozess eine Verschiebung

Im Theatersaal des Zürcher Volkshauses ist der Prozess rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz am Dienstagvormittag gestartet. Der Verteidiger von Vincenz hat zu Beginn gleich eine Verschiebung des ganzen Prozesses gefordert.

Einer der Mitbeschuldigten nimmt an den ersten Verhandlungstagen coronabedingt nicht teil. Dessen Befragung hat das Gericht auf den Verhandlungstag vom 9. März verschoben. Vincenz‘ Anwalt machte nun geltend, dass alle Beschuldigten vor dem Beginn der Plädoyers befragt werden müssten.

Der Verteidiger von Beat Stocker stellte sich hinter diesen Antrag. Ohne Verschiebung drohe eine Verzettelung der Hauptverhandlung. Er beantragte im Rahmen einer Vorfrage zudem, dass die Anklage zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt werden soll. Diverse Vorwürfe seien verjährt, in anderen fehlten Strafanträge.

Der Staatsanwalt sprach sich gegen eine Verschiebung der Verhandlung aus. Dies sei nicht notwendig, der abwesende Mitbeschuldigte habe sich im Rahmen der Untersuchung zu den Vorwürfen geäussert.

Das Bezirksgericht Zürich sammelt vorerst alle Vorfragen der Parteien. Dann wird es über alle offenen Punkte – inklusive der beantragten Verschiebung – entscheiden. Erst danach wird es in die eigentliche Verhandlung einsteigen.

Bekannt ist bereits, dass die Verhandlung länger dauern wird, als angenommen. Zusätzlich zu den vier Verhandlungstagen in dieser Woche hat das Gericht die Parteien inzwischen an vier weiteren Terminen im März vorgeladen, wie der Richter zu Beginn bekannt gab.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ex-Raiffeisenboss Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung vor.

Sie sollen unrechtmässige Gewinne in Höhe von 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Dies einerseits durch Firmendeals, an denen sie sich gemäss Staatsanwaltschaft verdeckt beteiligt hatten. Andererseits sollen sie private Auslagen – unter anderem Besuche in Stripclubs – auf Geschäftsspesen genommen haben.

Fünf Mitbeschuldigte sollen dazu in gewissen Punkten Beihilfe geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für Vincenz und Stocker Freiheitsstrafen in Höhe von sechs Jahren.

(text:sda/bild:unsplash)