20 Oktober 2025

Mordfall Kehrsatz: Angeklagter schweigt vor Obergericht

Der Angeklagte, der 2022 im bernischen Kehrsatz seine Frau im Schlaf erdrosselt haben soll, hat am Montag vor dem Berner Obergericht von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht.

Der Angeklagte hatte die Tat stets bestritten und gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte ihn im August 2024 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.

Er wolle sich nicht mehr äussern, sagte der Angeklagte am Montag vor dem Obergericht. Dabei blieb er denn auch höflich, aber beharrlich bei jeder Frage, die ihm das Gericht trotzdem stellte.

Als nächstes gehört das Wort den Anwältinnen und Anwälten der Anklage und Verteidigung mit ihren Plädoyers. Diese dürften bis mindestens am späteren Nachmittag dauern.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)