4 Februar 2025

Angeklagter bleibt vor Berner Obergericht bei seiner Unfallversion

Ein wegen Mordes an seiner Sexualpartnerin verurteilter Mann ist am Dienstag vor dem Berner Obergericht weiterhin bei seiner Version der Tat geblieben. Es habe sich um einen Unfall gehandelt und er habe die Frau für tot gehalten. In Panik habe er die Leiche dann in einem Gewässer entsorgt.

Auf die Fragen der Oberrichterinnen und Oberrichter antwortete der Angeklagte meist vage. Das alles sei vier Jahre her, er könne sich nicht mehr an alles erinnern. Weiter brachte er vor, schon so oft einvernommen worden zu sein, er habe keine Lust mehr die Sache nochmals durchzukauen.

„Ich weiss doch auch nicht, das steht doch in den Protokollen bereits“, sagte er mehrfach, als ihm die Oberrichterinnen und Oberrichter mit ihren Fragen in die Zange nahmen und versuchten, Widersprüche zu klären.

Der heute 40-jährige Baselbieter wurde von erstinstanzlichen Regionalgericht im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten und einer ambulanten Therapie verurteilt.

Der Mann sitzt derzeit im vorzeitigen Strafvollzug in der Strafanstalt Thorberg. Dort laufe es „durchzogen“, sagte er. Das geht auch aus einem Führungsbericht hervor, aus dem das Obergericht zitierte. Gegen den Angeklagten seien im Gefängnis 17 Disziplinarverfahren angestrengt worden, unter anderem wegen Arbeitsverweigerung, aber auch wegen Pornografie auf seinem Computer. Der Baselbieter ist einschlägig wegen harter Pornografie vorbestraft.

Bei dem Treffen mit seiner Bekannten, dem nachmaligen Opfer, im Januar 2021, sei es aber nicht in erster Linie um Sex gegangen, betonte er vor Obergericht, man habe über vieles geredet und sei ins Bruderholz bei Basel gefahren. Dort sei die Frau zu Fall gekommen. Er habe bei ihr keine Lebenszeichen mehr festgestellt und sei in Panik verfallen. Anstatt sie ins Spital zu fahren, habe er die Frau gefesselt und die Leiche in einem Gewässer entsorgen wollen.

So endete der Mann schliesslich am Thunersee, wo er die mit einem Baustellenklotz beschwerte Frau ins Wasser warf. Wenn er damals nicht in Panik verfallen wäre, hätte er bestimmt anders gehandelt, betonte er vor Gericht.

Die Ergebnisse des rechtsmedizinischen Gutachtens ergaben, dass das die erhobenen Befunde nicht mit der Unfallthese vereinbar seien. Das sei zwar eine Meinung von Fachpersonen, die müsse aber ja nicht unbedingt richtig sein, entgegnete der Angeklagte.

Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine dissoziative Persönlichkeitsstörung und den Verdacht auf eine sadistische sexuelle Störung. Aktuell sei er in keiner Therapie, sagte der Angeklagte. Er würde sich auch nicht sträuben, wenn eine solche vom Gericht verordnet würde. Auf die Frage ob er denn Hilfe brauche zuckte er nur ausweichend mit den Schultern.

(text:sda/symbolbild:unsplash)