25 April 2023

Amtliche Neubewertungen: Kanton Bern soll Luzerner Modell adaptieren

Der Regierungsrat und die Finanzkommission des Grossen Rates haben von den Arbeiten der Steuerverwaltung für eine Neugestaltung der amtlichen Bewertung Kenntnis genommen. Geplant ist eine Vereinfachung des Systems nach dem Vorbild des Kantons Luzern. Die Steuerverwaltung wird in einem nächsten Schritt mit den Projektarbeiten beginnen. Finanzdirektorin Astrid Bärtschi misst dem Projekt grosse Bedeutung zu. Die erste Neubewertung nach den neuen Regeln ist frühestens in den Jahren 2028 oder 2029 zu erwarten.

Die «Allgemeine Neubewertung 2020» hat gezeigt, dass das bisherige System als zu komplex erachtet wird. Auch als Folge überwiesener Vorstösse des Grossen Rates hat die Steuerverwaltung das Projekt «Neue Amtliche Bewertung» («New AB») gestartet und dabei Anforderungen an eine einfachere und bürgerfreundlichere Bewertung der Liegenschaften entwickelt. Dazu zählen die Nachvollziehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, die Korrektheit der Bewertung, die Wirtschaftlichkeit und die Praktikabilität in der Anwendung.

Nach einer umfassenden Analyse der Bewertungsmethoden in den anderen Kantonen hat die Steuerverwaltung drei Modelle in die engere Wahl genommen. Dabei zeigte sich, dass das Modell des Kantons Luzern die gestellten Anforderungen am besten erfüllt, da hier die Bewertungen in vielen Fällen aufgrund vorhandener Informationen (insbesondere Gebäudeversicherungswerte und Landwerte) vorgenommen werden können. Das Luzerner Modell, welches sich seinerseits an erprobten Modellen in anderen Kantonen orientiert, ist einfach nachvollziehbar, und die Bewertungen dürften in hohem Mass korrekt sein. Sind die nötigen digitalen Schnittstellen einmal gebaut, sollten auch die Wirtschaftlichkeit und die Praktikabilität deutlich besser ausfallen als heute. Indem beim Verfahren zur Festsetzung der amtlichen Werte zu einem System mit regelmässigen Aktualisierungen gewechselt wird, kann die Akzeptanz der Bewertung erhöht werden.

Andere geprüfte Modelle hat die Steuerverwaltung verworfen. Eine blosse Optimierung der aktuellen Bewertungsregeln führt nicht zur gewünschten Vereinfachung, und die künftigen Bewertungen wären wohl zu wenig genau. Ebenfalls nicht weiter in Betracht gezogen wird ein Modell, welches die Bewertung weitgehend den steuerpflichtigen Personen überlässt. Die daraus resultierenden Aufwendungen für die Betroffenen und die zu erwartenden Rückfragen lassen dieses Modell als zu wenig wirtschaftlich erscheinen.

Der Regierungsrat und die Finanzkommission haben vom vorgesehenen Methodenwechsel nach dem Vorbild des Kantons Luzern Kenntnis genommen, so dass die Steuerverwaltung in einem nächsten Schritt eine externe Projektleitung mit der Erarbeitung der Konzeptphase beauftragen kann. Finanzdirektorin Astrid Bärtschi ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieses Projekt rasch vorangetrieben wird.

Regierungsrat und Finanzkommission werden voraussichtlich im 1. Quartal 2024 erneut konsultiert, bevor das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gestartet wird. Die Umsetzung des neuen Systems ist mit einer Revision des Steuergesetzes per 1. Januar 2027 geplant. Eine erste allgemeine Neubewertung nach neuem Recht könnte sodann frühestens per Steuerjahr 2028 oder 2029 erfolgen.

(text:pd/bild:beo)