20 Dezember 2023

Am Freitag wird im Fall Tötungsdelikt Gunten entschieden

Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freispruch: das Regionalgericht in Thun muss im Fall eines Tötungsdelikts an einer jungen Baselbieterin ein nicht einfaches Urteil fällen. Die Frau wurde im Januar 2021 von einem ehemaligen Sex-Partner getötet und die Leiche im Thunersee versenkt.

Die Staatsanwältin forderte das Gericht auf, den Mann wegen Mordes, Störung des Totenfriedens, Pornographie und Gewaltdarstellungen zu einer lebenslangen Strafe zu verurteilen. Ausserdem sei eine ambulante therapeutische Massnahme im Strafvollzug angezeigt. Stelle sich der Angeklagte keiner Therapie, stehe die Frage einer Verwahrung im Raum.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte das Gericht auf, dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ nachzuleben. Es gebe „erhebliche Zweifel“ an den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Ausserdem fehle auch eine Tatwaffe. Keiner der beim Angeklagten gefundenen Hämmer könnten mit dem Verletzungsbild vollständig in Einklang gebracht werden, argumentierte der Verteidiger.

Sein Mandant sei vom Vorwurf des Mordes freizusprechen, forderte der Verteidiger. Zu verurteilen sei er wegen Störung des Totenfriedens, Pornographie und Gewaltdarstellungen. Weil der Angeklagte aber schon länger in Haft ist als diese Strafe ausfallen würde, sei er unverzüglich in Freiheit zu entlassen und für die sogenannte Überhaft zu entschädigen. Das Urteil fällt das Gericht am Freitagnachmittag.

(text:sda/bild:clü)