Affenpocken-Ansteckungen werden meldepflichtig
Affenpocken-Ansteckungen sind ab Mittwoch meldepflichtig. Diese Entscheidung wird vor dem Hintergrund der zunehmenden Infektionen in Europa und Nordamerika getroffen, wie es am Montag im Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst.
Mit der Meldepflicht hofft das BAG, die Lücken in den wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere über den Übertragungsweg des Affenpocken-Virus, zu schliessen. Und auch, mögliche Übertragungen in der Schweiz frühzeitig erkennen und bekämpfen zu können.
Meldepflichtige Ärzte und Institutionen müssen Angaben zur Klinik (Beschwerdebild), zur Exposition (z. B. Reisen in die betroffenen Regionen) und zum Übertragungsweg (enger Kontakt mit kranken Tieren oder Personen) machen. Die Meldung müsse innerhalb von 24 Stunden erfolgen, damit betroffene Kantone die Umgebungsuntersuchung und personenbezogenen Massnahmen zur Eindämmung der Übertragung umsetzen können, heisst es im BAG-Bulletin.
Bis vergangenen Freitag wurden in der Schweiz 198 laborbestätigte Fälle seit dem 21. Mai 2022 registriert. Insgesamt sind weltweit mehrere Tausend Fälle bekannt.
Beim Affenpocken-Virus handelt es sich um einen weniger gefährlichen Verwandten der seit etwa vierzig Jahren ausgerotteten Pocken. Die Krankheit beginnt mit hohem Fieber und entwickelt sich schnell zu einem Hautausschlag mit Krustenbildung.
Das Virus wird von Tieren, vermutlich von Nagetieren, auf den Menschen übertragen. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich, dies bei direktem Hautkontakt oder dem Austausch von grösseren Speicheltropfen.
Es gibt einen Impfstoff, aber die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt derzeit keine Massenkampagne in den verschiedenen Ländern. Die Schutzwirkung einer Impfung wird laut BAG auf etwa 85 Prozent geschätzt. Einige Daten deuten darauf hin, dass der Schutz vor schweren Formen der Krankheit Jahrzehnte anhält, der Schutz vor Ansteckung jedoch mit der Zeit abnimmt.
(text:sda/bild:pexels)