30 Oktober 2025

Änderung der Energieverordnung

Der Regierungsrat hat eine Änderung der kantonalen Energieverordnung genehmigt. Damit legt er die Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Berner Solar-Initiative» fest, der in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 angenommen wurde. Der Gegenvorschlag des Grossen Rates verankert im kantonalen Energiegesetz neue Pflichten zur Nutzung der Solarenergie bei bestimmten Neubauten und Parkplätzen sowie eine Meldepflicht bei einer umfassenden Erneuerung von Dachflächen von bestehenden Bauten. Das geänderte Energiegesetz gilt ab dem 1. Januar 2026.

(text:pd/symbolbild:pg)