Änderung der alten Überbauungsordnung soll Bauprojekt in Oberhofen ermöglichen
Die Änderung der alten Überbauungsordnung soll den zweiten Teil der Überbauung Barell-Gut in Oberhofen rechtlich möglich machen. Dazu liegt die UeO Chabis Chopf bis Anfang August öffentlich auf.
Die Änderungen zur Version aus dem Jahre 1998 sind aber nur gering, erklärt Martin Wildberger von der Bauherrschaft Frutiger Immobilien: „Die Parkplatzsituation aber auch die Etappierung werden rechtlich an den heutigen Standart angepasst“, so Wildberger. Bereits realisiert sind die Etappen 3 und 4. Mit der Löschung der Etappierung soll es in Zukunft möglich sein, die Etappen 1 und 2 zusammen zu fassen.
Das erst ein Teil der Überbauung steht, hat auch mit dem Widerstand aus der Bevölkerung zu tun. Nach Absprache wird nun die alte Überbauungsordnung abgeändert. Basierend auf dieser sollen dereinst weniger Bauten und mehr Grünflächen entstehen.
(text:jae/bild:unsplash)