
Einfacher Bauen im Bälliz
Der Kanton gibt grünes Licht für die Überbauungsordnung Bälliz. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision (OPR) hat die Stadt Thun das alte Baureglement für das Bauen im Bälliz weitgehend übernommen und die bestehende Zone mit Planungspflicht (ZPP) nur leicht präzisiert. Unter anderem wurden die Vorgaben für Gebäude in Ecksituationen gelockert (z.B. Dachform oder Dachneigung).
Die grundlegenden Bestimmungen zum Erhalt des Ortsbildes und für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des Bälliz behalten ihre Gültigkeit. Zudem gelten weiterhin die Bestimmungen für das Altstadtgebiet Bälliz. Mit einer aktuellen Überbauungsordnung sollen künftig kleiner Bauvorhaben einfacher sein. Ziel der Stadt ist es, einerseits die prägenden Strukturmerkmale im Bälliz zu erhalten und andererseits die Baubewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die Planung nun genehmigt.
(text:pd,tki/bild:veo)