13 März 2024

Bericht «Kassensturz»: Regierungsstatthalter weist Vorwürfe zurück

In ihrer gestrigen Ausgabe berichtete die Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens über unterschiedliche Bauprojekte im Berner Oberland. Der Regierungsstatthalter weist die im Beitrag geäusserten Vorwürfe zurück.

Der «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens berichtete gestern Dienstag (12.03.2024) über die Klage eines Berner Oberländer Unternehmers. Dieser habe wegen «Ungereimtheiten bei Entscheidungen der Behörden» im Zusammenhang mit einem Bauprojekt auf dem Brünig in der Gemeinde Meiringen sein Haus und fast sein ganzes Vermögen verloren. In der Kritik stehe der Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli. Der «Kassensturz»-Beitrag vermischte diese Kritik unter anderem mit dem Vorwurf, dass der Regierungsstatthalter im Zusammenhang mit angeblich fragwürdigen Entscheiden zu Bauten und Baugesuchen schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt habe, weil er seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen habe. Dies unter anderem im Zusammenhang mit dem Umbau und der Umnutzung der «Alphütte Grindelwald».

Der betroffene Regierungsstatthalter weist den vom «Kassensturz» in den Raum gestellten Vorwurf der «Behördenwillkür» klar zurück, da die gesetzlichen Grundlagen keinen Raum für Interpretationen zulassen. Beim Bauprojekt auf dem Brünig war der Regierungsstatthalter aufgrund seiner Funktion als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Gemeindebaupolizeibehörde baupolizeilich zum Handeln aufzufordern. Und bei seinen Bauentscheiden war er an die raumplanungsrechtliche Beurteilung des im Kanton Bern für Bauten ausserhalb der Bauzone zuständigen Amts für Gemeinden und Raumordnung gebunden.

Schliesslich geht es nicht an, dem Regierungsstatthalter – wie beispielsweise bei der «Alphütte Grindelwald» – die Verantwortung für angeblich fragwürdige Entscheide zu Bauten und Baugesuchen zuzuschieben, für die vor seinem Amtsantritt rechtskräftige Baubewilligungen und raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligungen erteilt wurden.

(text:pd/bild: pd gemeinde meiringen)