2 Oktober 2023

GSS nimmt neuen Anlauf Mitte November

Am 25. August 2023 haben über 94% der anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen anlässlich ihrer Gemeindeversammlung einer jährlich wiederkehrenden finanziellen Beteiligung zur nachhaltigen Sicherung einer integrierten Gesundheitsversorgung mit Akutspital zugestimmt. Einzig die Gemeindeversammlung in Gsteig lehnte mit einer einzigen Stimme Differenz die Vorlage ab. Bereits am Tag nach der Abstimmung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der befürwortenden Gemeinden die wuchtige Zustimmung als klaren Auftrag verstanden, weiterhin gemeinsam für eine integrierte Gesundheitsversorgung mit einem Akutspital in Zweisimmen einzustehen.

Der Entscheid, ob das Projekt des integrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane» weiterverfolgt werden soll, muss rasch erfolgen. Das Projekt ist von der Bewilligung von finanziellen Beiträgen des Kantons abhängig. Damit die notwendigen kantonalen Beschlüsse rechtzeitig aufgegleist werden können, müssen die Stimmberechtigten spätestens am 19. November 2023 abstimmen können. Die Arbeiten für die Neuansetzung der Abstimmung sind mit juristischer Unterstützung des Verbandes Bernischer Gemeinden (VBG) vorbereitet worden. Gestützt auf Art. 12 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern kann der Regierungsstatthalter ausnahmsweise auf Ersuchen des Gemeinderats einen Urnengang anordnen. Unterdessen hat der  Regierungsstatthalter die entsprechenden Gesuche bewilligt.

Die Vorlage ist inhaltlich unverändert: Nach wie vor geht es darum, die Strukturen der Gesundheitsversorgung im Simmental und Saanenland auf die künftigen regionalen Anforderungen und Bedürfnisse auszurichten. Dabei soll insbesondere die Versorgung mit einem Akutspital sichergestellt werden. Damit das Versorgungsmodell umgesetzt werden kann, müssen die Gemeinden finanzielle Beiträge leisten. Der Finanzierungsanteil von Gsteig wird anteilsmässig von den Gemeinden Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen übernommen. Es ist aber vorgesehen, dass Gsteig, andere benachbarte Gemeinden oder weitere Dritte sich später finanziell am «Gesundheitsnetz Simme Saane» beteiligen können. Bei einer Beteiligung von Gsteig gehen die Beiträge der Gemeinden auf den ursprünglichen Kostenverteilschlüssel zurück. Es werden also gesamthaft nicht mehr als Fr. 1.5 Mio. resp. Fr. 0.3 Mio. an Beiträgen bezahlt.

Im integrierten Versorgungsmodell «Gesundheitsnetz Simme Saane» sind die neuen Bundesvorgaben «ambulant vor stationär» berücksichtigt. Heute werden die Angebote und Dienstleistungen im Rahmen der Gesundheitsversorgungsstrukturen durch mehrere Institutionen erbracht. Das integrierte Versorgungsmodell «Gesundheitsnetz Simme Saane» ist als Holding-Struktur geplant. Das Spital Zweisimmen und die Betriebe der Alterswohnen STS AG im Simmental und Saanenland werden in zwei zu gründende Aktiengesellschaften integriert, welche von der Gesundheit Simme Saane AG (GSS) als Holdinggesellschaft gehalten werden. Diese Schwesterngesellschaften werden von der GSS geführt. Die GSS wählt als Aktionärin die Verwaltungsräte der beiden Tochtergesellschaften. Das erarbeitete Vorprojekt für den Spitalneubau wird im Falle eines positiven Abstimmungsresultats weiterentwickelt und zur Gewinnung von Synergien mit dem Erweiterungsprojekt der Alterswohnen STS AG am Standort Zweisimmen abgestimmt.

Der von der GSS in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Gesundheitsexperten und langjährigen Spitaldirektor erarbeitete und veröffentlichte Businessplan, wurde mehrmals überprüft und mit dem Gesundheitsversorgungsnetz Unterengadin und mit den Jahresabschlüssen der Netzwerkbetriebe verglichen und dem Kanton und Banken zur Überprüfung zugestellt. Bewertungsfragen wurden zudem von renommierten Unternehmensberatungsgesellschaften vorgenommen. Das Bundesgesetz gibt vor, was ein Verwaltungsrat tun muss. Zentral dabei sind vor allem die allgemeine Sorgfalts- und Treuepflicht sowie die Ausübung der unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben eines Verwaltungsrats. Dazu gehört unter anderem die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung. Eine unsorgfältige Ausübung des Verwaltungsratsmandats kann zu einer Haftung des Verwaltungsrats führen. Ein Verwaltungsrat kann sich einen unseriösen Businessplan nicht leisten. Die Chancen und Risiken wurden sorgfältig bewertet und in unterschiedlichen Szenarien festgehalten. Um mögliche Risiken abzudecken, wurden Darlehen und Bürgschaften ausserhalb der Gemeinden beantragt.

Die Gemeinderäte Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen bedauern unisono, dass der Gemeinderat Gsteig mit einem offenen Brief direkt an die Öffentlichkeit gelangt ist und damit die Mitarbeitenden im Spital Zweisimmen sowie die Bevölkerung verunsichern. Die Gemeinderäte weisen explizit darauf hin, dass nicht wie vom Gemeinderat Gsteig moniert die GSS, sondern die sechs zustimmenden Gemeinden nach den Gemeindeversammlungen vom 25. August 2023 das Heft in die Hand genommen haben. Um den demokratischen Entscheid von Gsteig zu respektieren, erfolgt die Neuansetzung der Abstimmung ohne Gsteig. Umgekehrt wird erwartet, dass auch der Gemeinderat Gsteig die Entscheide der sechs zustimmenden Gemeinden respektiert. Zumal auch eine Delegation des Gemeinderats Gsteig am 5. September 2023 zur Koordinationssitzung eingeladen worden ist und seither stets transparent über alle relevanten Schritte betreffend der Neuansetzung der Abstimmung informiert worden ist. Weiter nehmen die sechs JA-Gemeinden keine Stellung zum offenen Brief der Gemeinde Gsteig über die Medien.

(text:pd/bild:zvg)