19 September 2025

60 statt 80 km/h – mehr Sicherheit zwischen Konolfingen und Grosshöchstetten

Von Konolfingen nach Grosshöchstetten soll es künftig nicht schneller als 60 km/h vorwärts gehen.

Das kantonale Tiefbauamt OIK II hat seit längerem festgehalten, dass mit der Erschliessung der Gewerbezone die bestehenden Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse auf dem Streckenabschnitt zwischen Grosshöchstetten und Konolfingen unübersichtlich und potentiell gefährlich sind. Insbesondere die im Tempo-80-Bereich gesetzlich erforderliche Sichtweise von 110 bis 140 Metern bei Ein- und Ausfahrten ist in diesem Abschnitt nicht gegeben.

Mit dem nun erstellten Erweiterungsbau der Alclic AG hat sich die Situation insofern verändert, dass sich auf dieser Seite eine geschlossene Gewerbezone bis ins Dorf erstreckt. Um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleis-ten, plant das kantonale Tiefbauamt OIK II die zulässige Höchstgeschwindigkeit dauerhaft von 80 auf 60 km/h herabzusetzen.

Nach erfolgter Publikation wird die Temporeduktion im Verlaufe des Oktobers 2025 umgesetzt. Die Gemeinden Grosshöchstetten und Konolfingen begrüssen und unterstützen diese Massnahme.

(text:chl&pd/bild:unsplash)