4 Mai 2023

Regionale Zusammenarbeit bei Baubewilligungen geprüft

Für viele Gemeinden wird es zusehends schwierig, ihre Aufgaben im Bereich der Bauverwaltung wahrzunehmen. Grund dafür ist der Mangel an Fachpersonal. Die Regionalkonferenz Oberland-Ost klärt deshalb ab, wie die Gemeinden durch eine verstärkte Zusammenarbeit auf diesem Gebiet entlastet werden können.

Der Fachkräftemangel wirkt sich auch in Berner Oberländer Gemeinden auf die Bauverwaltungen aus. Wie in anderen Regionen der Schweiz bekunden immer mehr Gemeinden Mühe, ihre Bauverwaltung mit genügend ausgebildetem Personal zu besetzen. Gleichzeitig werden die Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren immer komplexer.

In der Region Oberland-Ost haben bereits verschiedene Gemeinden damit begonnen, im Bereich Bauverwaltung zusammenzuarbeiten. Die Regionalkonferenz Oberland-Ost hat eine Arbeitsgruppe mit Abklärungen beauftragt, die zeigen sollen, wie diese Zusammenarbeit vertieft werden kann und welche organisatorischen und finanziellen Grundlagen dafür erforderlich sind.
Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Regionspräsident Peter Aeschimann hat mehrere Modelle geprüft. Im Vordergrund stehen zwei Varianten: Das Sitzgemeindemodell und das Modell «Regionalkonferenz als Trägerschaft». In beiden Modellen verbleibt die Entscheidkompetenz bei den Gemeinden.

Beim Sitzgemeindemodell schliessen sich mehrere Gemeinden zusammen und übertragen die Durchführung der Baubewilligungsverfahren an eine der Gemeinden. Die Sitzgemeinde erbringt dies als Dienstleistung gegen Entschädigung. Die Zusammenarbeit wird vertraglich geregelt, die Anschlussgemeinden können auf diese Weise beispielsweise über Personaldotierung und Anstellungsentscheide mitbestimmen. Als Sitzgemeinden kämen fünf grössere Gemeinden in verschiedenen Subregionen in Frage.

Das Modell «Regionalkonferenz als Trägerschaft» funktioniert ähnlich. Hier wird das Baubewilligungsverfahren statt durch eine einzelne Gemeinde durch die Regionalkonferenz übernommen. Die Zusammenarbeit wird in einem Reglement definiert, dem die einzelnen Anschlussgemeinden zustimmen müssen. Die Übernahme des Baubewilligungsverfahrens stellt nicht eine zwingende, sondern eine freiwillige Aufgabe der Regionalkonferenz dar. Die einzelnen Gemeinden können somit entscheiden, ob sie diese Aufgabenübertragung möchten oder nicht. Auch in diesem Modell würden die Arbeiten an dezentralen Standorten ausgeführt.

Die Arbeitsgruppe hat die beiden Varianten eingehend geprüft und nach Kriterien wie Personalrekrutierungsaufwand, Stellvertreterregelungen und Synergieeffekten bewertet. Sie spricht sich für das Modell «Regionalkonferenz als Trägerschaft» aus. Die Regionalkonferenz unterbreitet die beiden Varianten nun den 28 Gemeinden des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli zur Vernehmlassung. Nach Eingang der Rückmeldungen seitens der Gemeinden wird sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

(text:pd/bild:unsplash)