9 März 2022

51 Personen müssen Mitholz definitiv verlassen

Im Hinblick auf die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Bevölkerung am Montag darüber informiert, in welcher Gefahrenzone sich ihre Liegenschaft befindet und was dies für sie bedeutet. Abgestufte Gefahrenzonen machen es möglich, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner Mitholz verlassen müssen und Teile des Dorfes weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können. Abhängig von der Entfernung zum ehemaligen Munitionslager Mitholz wurden ein Anlage-, ein Sicherheits- und ein Evakuationsperimeter definiert. Das VBS unterstützt die Bevölkerung unabhängig davon, in welchem Perimeter sie leben. Für die im künftigen Schutztunnel geführte Nationalstrasse konnte eine Linienführung gefunden werden, die sich best-möglich ins Orts- und Landschaftsbild einfügt. Die für die Räumung notwendigen Baustellensituationen und Infrastrukturen werden in einem kompakten Bereich zusammengefasst.

(bild:zvg.vbs)

Anlässlich des Informationsanlasses wendet sich auch die Mitholzer Bevölkerung an die Öffentlichkeit und die Projektleitung. An zahlreichen Häusern in Mitholz wurden am Morgen des 9. März Banner aufgehängt. Damit wollen die Betroffenen die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass die Mitholzerinnen und Mitholzer nicht einfach damit einverstanden sind, ihre Heimat für Jahrzehnte zu verlassen, und dass dieses Projekt die Lebensgrundlage einen Grossteil der Mitholzer Bevölkerung bedroht. So sei bis heute nicht klar, wie der aktuelle, meist abbezahlte Besitzstand ohne Verschulden an einem neuen Ort gewährleistet werden könne. Aber auch, wie Landwirte zu neuem Land und Hof kommen können, um damit weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es gebe schlichtweg keine verfügbaren Angebote für entsprechende Betriebe, schreibt die Mitholzer Bevölkerung in einer Mitteilung.

(text:pd/bild:beo)