22 November 2022

Bericht: Berner Prostitutionsgewerbegesetz wirkt

Das Prostitutionsgewerbegesetz (PGG) hat sich insgesamt bewährt, auch wenn nicht alle Ziele vollständig erreicht werden konnten. Zu diesem Schluss kommt ein Team der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, das die Wirkung des PGG überprüft hat. Der Regierungsrat hat den Evaluationsbericht und den dazugehörigen Bericht der Sicherheitsdirektion zur Kenntnis genommen und die Sicherheitsdirektion mit einzelnen Optimierungen beauftragt.

Der Kanton Bern war der erste Kanton der Deutschschweiz, der ein umfassendes Regelwerk für das Sexgewerbe einführte. Das Prostitutionsgewerbegesetz (PGG) trat am 1. April 2013 in Kraft. Bis dahin gab es entsprechende gesetzliche Grundlagen einzig in der lateinischen Schweiz. Das PGG hat zum Ziel, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, präventiv wirkende soziale und gesundheitsfördernde Massnahmen umzusetzen sowie die Bevölkerung vor störenden Begleiterscheinungen der Prostitution zu schützen. Kernstück ist die Bewilligungspflicht für Betreiberinnen und Betreiber von Sexsalons.

Der Grosse Rat und der Regierungsrat legten in der Entstehungsphase des PGG und der entsprechenden Verordnung grossen Wert darauf, dass die Entwicklungen im Sexgewerbe eng begleitet und die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung fortlaufend überprüft werden. Deshalb setzte der Regierungsrat eine interdisziplinäre Fachkommission ein, die regelmässig Bericht erstattet und damit wichtige Erkenntnisse über Veränderungen und allfälligen Rechtsetzungsbedarf liefert. 2020 veranlasste die Sicherheitsdirektion eine umfassende und unabhängige Evaluation der Wirkung des PGG. Eine solche Bewertung war seitens der Sicherheitsdirektion von Beginn weg geplant. Beauftragt wurde das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Die Autoren des Evaluationsberichts kommen zum Ergebnis, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen insgesamt bewährt haben. Auch wenn die Ziele des PGG nicht vollständig erreicht worden seien, bestehe derzeit wenig Anlass, das Gesetz zu ändern. Die verschiedenen vom Evaluationsteam befragten Akteurinnen und Akteure sind sich grundsätzlich einig, dass die Legalisierung und Reglementierung des Prostitutionsgewerbes weiterhin richtig sei. Jegliche Formen des Verbots der Prostitution – des Anbietens, der Ausübung, der Inanspruchnahme usw. – würden gemäss den Fachleuten zu mehr Problemen führen als deren Legalisierung und Kontrolle. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Haltung an.

(text:pd/bild:pexels)