14 Juni 2022

Anstellungsanforderungen bei Kantonspolizei sollen überarbeitet werden

Polizist:innen im Kanton Bern haben allesamt einen Schweizer Pass. Das ist Pflicht. Nur mit einem Schweizer Pass ist man für die Ausbildung zum/zur Polizist:in zugelassen. „Das darf im 21. Jahrhundert einfach nicht mehr sein“, ist Thomas Brönnimann, Grossrat der glp, der Meinung. Und er hat eine entsprechende Motion beim Regierungsrat eingereicht.

Die Motion umfasst drei Punkte:

1. Das Polizeigesetz ist in Artikel 159 Absatz 3 dahingehend zu ändern, dass das Schweizer Bürgerrecht keine Anstellungsvoraussetzung mehr darstellt

2. Das Polizeigesetz ist in Artikel 159 Absatz 3 dahingehend zu ändern, dass klar wird, dass für polizeiliche Spezialfunktionen nicht die gleichen körperlichen Anforderungen als Ausbildungsvoraussetzung gelten wie für Dienste, die eine erhöhte körperliche Fitness voraussetzen

3. Die Durchmischung im Polizeicorps soll die Zusammensetzung der bernischen Bevölkerung besser repräsentieren als das aktuell der Fall ist.

Punkte 1 und 3 schlägt der Regierungsrat zur Ablehnung vor, da sieht er keinen Handlungsbedarf.

Bei Punkt 2 deckt sich die Meinung des Regierungsrats mit jener von Thomas Brönnimann. Für einen Cyberpolizist, der gezielt nur die Kriminalität im Internet bekämpft ist es völlig egal, ob er 400 Meter in unter elf Minuten schwimmen kann oder nicht. Wichtig sind bei ihm vor allem die Informatikkentnisse, nur diese sollen getestet werden.

Trotzdem, dass der Regierungsrat die Motion mehrheitlich nicht zur Annahme vorschlägt, wird Thomas Brönnimann seine Motion aufrecht erhalten. In der Herbstsession wird das Parlament darüber diskutieren.

(text:ye/bild:twitter @PoliceBern)