19 Mai 2022

Der Regierungsrat lehnt die Initiative für eine kantonale Elternzeit ab

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Initiative für eine kantonale Elternzeit ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Zwar hat Elternzeit positive Wirkungen auf die Familie sowie die Gleichstellung und ist in vielen Staaten etabliert.

Die Einführung von Elternzeit ist auch in den Kantonen Tessin, Baselland, Baselstadt und Waadt ein Thema, im Kanton Zürich lehnte die Stimmbevölkerung am 15. Mai 2022 eine entsprechende Volksinitiative ab. Nach Auffassung des Regierungsrates wird aber dem Anliegen mit einer einheitlichen nationalen Lösung besser Rechnung getragen als mit unterschiedlichen kantonalen Regelungen. Er hält es zudem für sinnvoll, das Ergebnis des Berichts des Bundesrates zum Postulat 21.3961 «Volkswirtschaftliches Gesamtmodell (Kosten-Nutzen) von Elternzeitmodellen» zu berücksichtigen.

Der Regierungsrat schätzt die jährlichen Bruttokosten einer Elternzeit von insgesamt 24 Wochen grob auf um die 200 Millionen Franken. Diese Mehrkosten können nur teilweise durch höhere Steuereinnahmen infolge einer gesteigerten Erwerbsquote und tiefere Sozialausgaben kompensiert werden. Damit die Initiative gültig umgesetzt werden kann, müsste in erster Linie die öffentliche Hand und damit voraussichtlich der Kanton dafür aufkommen. Angesichts der angespannten und unsicheren finanzpolitischen Lage will der Regierungsrat solche Mehrkosten nicht tragen.

(text:pd/bild:pixabay)