11 November 2021

Aus Sonderschulen werden besondere Volksschulen

Der Regierungsrat hat drei Ausführungserlasse zur Revision des Volksschulgesetzes verabschiedet. In einer Broschüre in Leichter Sprache informiert die Bildungs- und Kulturdirektion über die bevorstehenden Änderungen in der neu so genannten besonderen Volksschule.

Im Rahmen der Revision des Volkschulgesetzes (REVOS) hat der Regierungsrat drei Ausführungserlasse beschlossen. Die Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) schafft die Grundlagen für das Standardisierte Abklärungsverfahren für Kinder mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen und für die künftige Steuerung und Finanzierung der besonderen Volksschulen (heute «Sonderschulen»).

Die Änderungen der bestehenden Verordnung über die besonderen Massnahmen (BMV) regeln die weiterführenden Massnahmen in der Regelschule, wie die heilpädagogische Unterstützung, die Logopädie und die Psychomotorik. Die Verordnung trägt neu den Titel «Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot». Schliesslich hat der Regierungsrat auch die bestehende Volksschulverordnung revidiert. Insbesondere die Förderung von sportlich oder musisch talentierten Schülerinnen und Schülern wird auf Verordnungsstufe auf eine neue Basis gestellt.

Das Referendum gegen die Änderung des Volkschulgesetzes ist nicht ergriffen worden. Mit den nun verabschiedeten drei Verordnungen steht einer erfolgreichen Umsetzung der Änderungen ab 1. Januar 2022 nichts mehr im Weg.

Im Zuge der Neuregelungen bei der Sonderschulbildung will die Bildungs- und Kulturdirektion Menschen mit einer Beeinträchtigung auch kommunikativ ansprechen können. Zu diesem Zweck hat sie zum ersten Mal zwei Broschüren in Leichter Sprache erstellt. Die Leichte Sprache vermittelt Inhalte auf eine möglichst verständliche Art. Entsprechend werden Begriffe und Texte vereinfacht und auf das Wesentliche reduziert. Das Regelwerk der Leichten Sprache umfasst neben Sprachregeln auch Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zur Typografie. Die Broschüren informieren Eltern beziehungsweise Jugendliche über das besondere Volksschulangebot und sind auf Deutsch und Französisch erhältlich.

Der Grosse Rat hat in der Junisession 2021 die Revision des Volksschulgesetzes (VSG) verabschiedet. Die Vorlage schafft die gesetzliche Grundlage für den Wechsel der Zuständigkeit der Sonderschulbildung von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur Bildungs- und Kulturdirektion. Die gesamte Bildung im Kanton kommt somit unter ein «gemeinsames Dach». Eltern müssen künftig nicht mehr einen Sonderschulplatz suchen, das übernimmt der Kanton. Regelungen und Prozesse, die sich bis anhin bewährt haben, sollen übernommen werden. Weiter schafft die Vorlage Rechtsgrundlagen für die Förderung von sportlichen oder musischen Talenten in der Schule

(text:pd/bild:unsplash)