8 Juni 2023

21-Jährige erhält vier Jahre wegen tödlichem Autounfall

Das Kreisgericht Wil SG hat eine 21-jährige Autofahrerin am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Sie hatte im April 2022 einen Autounfall mit drei Toten und einer Schwerverletzten verursacht.

Das Gericht in Flawil SG sprach die Schweizerin der mehrfachen fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung, der groben Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig. Die Freiheitsstrafe muss die junge Frau absitzen, die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 70 Franken sprach das Gericht bedingt aus mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Auf die Beschuldigte kommen zudem hohe Kosten zu. Den Angehörigen der Opferfamilien und der überlebenden Mitfahrerin hat sie Genugtuung zu entrichten. Deren Höhe soll auf dem Zivilweg festgelegt werden, wie der vorsitzende Richter sagte. Der schwer verletzten Mitfahrerin wurde darüber hinaus Schadenersatz von 12’000 Franken zugesprochen. Dazu kommen hohe Verfahrenskosten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans St. Galler Kantonsgericht weitergezogen werden. Das Kreisgericht folgte den Anträgen der Anklage. Die Verteidigerin unterlag klar. Sie hatte für eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine bedingte Geldstrafe plädiert.

Eine Vertreterin der Opferfamilien hatte beantragt, allenfalls statt auf fahrlässige Tötung auf Eventualvorsatz zu entscheiden. Dazu sagte der Richter, die Beschuldigten habe zwar den Tempoexzess erkannt, habe sich aber „leichtfertig und naiv“ darüber hinweggesetzt. Sie habe „darauf vertraut, dass schon nichts passiert“. Aus diesem Grund habe man auf Fahrlässigkeit erkannt.

Zum Unfall kam es in der Nacht des 15. April, also am Karfreitag 2022. Die Beschuldigte und ihre Freunde hatten schon seit Mittwoch gefeiert und Alkohol getrunken. Gegen Mitternacht setzte sich die alkoholisierte Beschuldigte ans Steuer. Die heute 18-jährige Kollegin und die drei Männer – zwei von ihnen waren Brüder – setzten sich nach hinten. Den Sicherheitsgurt legte nur die Beschuldigte an.

Bei der Junglenkerin, für die eine Alkoholgrenze von 0,0 Promille galt, wurden nach dem Unfall 1,03 Promille gemessen. Dennoch fühlte sie sich nach eigenen Angaben fahrtauglich. Und sie habe es „cool gefunden“, dass die anderen bei ihr mitfahren wollten. Sie habe zeigen wollen, dass sie gut fahren könne. Im Auto hätten sie weiter gefeiert und Spass gehabt, berichtete sie weinend.

Rasch beschleunigte sie auf mehr als 160 Kilometer pro Stunde, und dies im Innerortsbereich von Niederutzwil SG, wo Tempo 50 galt. In einer Linkskurve kam der Wangen von der Strasse ab. Er flog durch die Luft, prallte gegen Bäume, überschlug und drehte sich. Die Mitfahrenden wurden aus dem Auto geschleudert. Die drei jungen Männer wurden getötet, die Mitfahrerin schwer verletzt.

Wer damals zum Unfallort gekommen sei, habe „Bilder der Zerstörung und des Todes“ angetroffen, sagte die Staatsanwältin. Mehrere der damaligen Polizeimitarbeitenden und Feuerwehrleute verfolgten die Verhandlung im Saal. Dies sei „wichtig im Rahmen der Verarbeitung“, sagte der vorsitzende Richter.

Die Beschuldigte gab stockend Auskunft, immer wieder brach sie in Tränen aus. Auch sie war damals verletzt worden und musste aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln. Damit, mit ihrer Schuld und mit dem Verlust ihrer guten Freunde müsse sie klarkommen, sagte der Richter. Dies, ihr Geständnis und ihre Reue hätten sich strafmindernd ausgewirkt.

Das Gericht sei sich bewusst, dass die unbedingte Freiheitsstrafe „eine bitterer Pille“ für die junge Frau sei, sagte er. Vor allem aber sei das Vorgefallene tragisch für die Hinterbliebenen.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)