21 Oktober 2021

Thun: Überbauungsordnung Flugplatzstrasse geht in die Mitwirkung

Der Ausbau der Flugplatzstrasse und die damit verbundene bessere Erschliessung der Arbeitszone Zollhaus im Lerchenfeld erfordert eine Überbauungsordnung. Die Unterlagen liegen vom 22. Oktober bis 22. November 2021 zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Die Flugplatzstrasse im Lerchenfeld ist eine wichtige Verbindung von Thun nach Thierachern. Sie erschliesst zudem die Sportanlagen Waldeck, den Flugplatz, die Allmend und den von der AVAG geplanten regionalen Sammelhof. Zur besseren und sichereren Erschliessung des breit genutzten Areals bedarf es eines Ausbaus der Strasse. Im September 2019 hatte der Regierungsstatthalter der Stadt Thun die Bewilligung dafür erteilt. Dagegen wurde Beschwerde erhoben. Im September 2020 hiess die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) die Beschwerden gut und beurteilte den Ausbau der Flugplatzstrasse als nicht zonenkonform. Die Stadt Thun passt nun ihr Vorgehen an und will eine Strassenüberbauungsordnung erlassen. Damit kann der aktuell auf der Stadt lastenden Erschliessungspflicht der Bauparzelle Rechnung getragen werden. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Realisierung des regionalen Abfallsammelhofs.

Im Bereich des Flugplatzes soll die Strasse teilweise verlegt und ein bestehendes Strassenstück zurückgebaut werden. Auf beiden Seiten der Strasse baut die Stadt neu ein Trottoir. Das Bauvorhaben umfasst auch eine neue Abzweigung bzw. einen neuen Strassenteil zum geplanten regionalen Sammelhof.

Die Flugplatzstrasse ohne Trottoir erschliesst heute bereits die Sportanlagen und den ganzen Flugbetrieb. Wichtig ist die Strasse ebenso als asphaltierter Zugang zur Allmend, welche die Bevölkerung am Wochenende intensiv für Sport und Freizeit nutzt. Von der nahegelegenen Bushaltestelle Waldeck oder dem Parkplatz Waldeck zum Zugang Panzerpiste beim Tunnelportal gibt es heute keine sichere Fusswegverbindung. Fussgängerinnen, Kleinkinder mit Like-a-Bikes oder Rollerblader müssen heute die Fahrbahn der Flugplatzstrasse nutzen und mit dem Autoverkehr teilen. Mit der Sanierung der Flugplatzstrasse kann eine sichere Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr realisiert werden.

Die zonenkonforme Erschliessung der Arbeitszone Zollhaus im Lerchenfeld soll mit einer neuen Überbauungsordnung sichergestellt werden. Dafür ist auch eine Anpassung von Zonenplan und Baureglement erforderlich. Damit die Anpassung jetzt erfolgen kann, wurde das Areal aus der laufenden Ortsplanungsrevision der Stadt Thun ausgenommen. Die vorgesehenen geänderten Vorschriften der Zone für Sport- und Freizeitanlagen beschreiben auch die bestehenden Flugplatz-, Sport- und Freizeitnutzungen. Anbauten, Umbauten und Neubauten für diese Nutzungen sind unter Wahrung einer flächensparenden Anordnung sowie unter Einhaltung der baupolizeilichen Masse zulässig.

Die Unterlagen zur neuen Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung liegen vom 22. Oktober bis 22. November 2021 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Danach wird die Planung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend findet die öffentliche Planauflage statt. Der Erlass der neuen Überbauungsordnung erfolgt in Kompetenz des Stadtrates und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Läuft alles wie vorgesehen, liegt Ende 2022 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt Flugplatzstrasse wird das Baubewilligungsverfahren weitergeführt.

(text:pd/bild:zvg/stadtthun)