19 März 2024

18 Jahre Gefängnis für versuchten Mord und Genitalverstümmelung

Das Bezirksgericht in Vevey VD hat am Dienstag einen Mann wegen versuchten Mordes und Verstümmelung weiblicher Genitalien zu 18 Jahren Haft verurteilt. Er war an einem Abend im Mai 2021 aus Eifersucht auf seine Lebensgefährtin losgegangen.

Das Gericht war strenger als die Staatsanwaltschaft, die am Montag 15 Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Richter wiesen die Version der Verteidigung zurück, die argumentiert hatte, dass nur eine schwere Körperverletzung vorliege. Sie kamen zur Überzeugung, dass „die Tötungsabsicht angesichts der Dauer und der Hartnäckigkeit des Angriffs durchaus vorhanden war“.

Der Angeklagte, ein 52-jähriger Brasilianer, soll nach Verbüssung der Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes zusätzlich für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Er kündigte allerdings Berufung gegen das Urteil an.

Die Frau, die ebenfalls brasilianischer Herkunft ist, wurde in ihrer Wohnung in Villeneuve VD dreieinhalb Stunden lang gequält.

Der Angeklagte war eifersüchtig darauf, dass seine Freundin an diesem Tag einen anderen Mann wiedergesehen hatte, und griff sie nach ihrer Rückkehr in das gemeinsame Studio an. Die Frau wurde von ihrem Freund zunächst mit Faustschlägen und Fusstritten ins Gesicht und den ganzen Körper geschlagen, bevor er ihr mit einer Schere ein Ohr abschnitt.

Anschliessend versuchte er, sie aus dem neunten Stock zu werfen. Ausserdem fügte er ihr mehrere Messerstiche in die Genitalien zu und versuchte, ihr Beruhigungsmittel einzuflössen.

Während des Martyriums führte der Mann mehrere Telefongespräche mit seiner Frau und einem seiner Söhne in Brasilien und filmte sein Opfer. Schliesslich war es einer dieser Söhne, der den Bruder des Angeklagten in der Region Lausanne informierte. Dieser begab sich nach Villeneuve, von wo aus er die Polizei alarmierte. Der Mann wurde verhaftet und befindet sich derzeit in der Strafanstalt Orbe VD in Haft.

„Ich erinnere mich nicht, ich war alkoholisiert“, wiederholte der Angeklagte am Montag unermüdlich via seinen Dolmetscher vor dem Bezirksgericht. „Wenn ich bei Bewusstsein gewesen wäre, hätte ich das nie getan“, fügte er mit ruhiger Stimme hinzu. Obwohl er einen „Fehler“ einräumte, der von „Alkohol und Eifersucht“ beeinflusst worden sei, ging er nie ins Detail der ihm vorgeworfenen Taten und sagte, er könne sich nicht erinnern.

Das Opfer hat hingegen nichts vergessen. Der Angriff komme ihr jeden Tag und in Albträumen wieder in den Sinn, aus denen sie trotz „starker Schlaftabletten“ dreimal pro Nacht aufwache. „Jede Sekunde des Angriffs, jeder Schlag, er wusste, was er tat“, sagte die Gepeinigte. Sie erzählte auch, wie der Angeklagte „sich duschte, parfümierte und dann einen Kaffee machte“, während sie „nackt“ war und „in ihrem Blut badete“ bevor der Bruder kam.

Seit dem Angriff ist das Leben der Krankenpflegehelferin und Mutter von zwei erwachsenen Kindern aus den Fugen geraten. „Ich überlebe. Ich habe versucht, meine Arbeit zu 50 Prozent wieder aufzunehmen, aber ohne Erfolg“, sagte sie. Ihre Konzentrationsfähigkeit sei „fast bei null“.

Sie habe chronische Schmerzen an ihren sieben gebrochenen Rippen. Und die Platten, die zur Rekonstruktion ihres „völlig gebrochenen“ Gesichts verwendet wurden, würden ihr ebenfalls Schmerzen bereiten. Zudem habe sie leider verstanden, was es heisse, „eine akute Depression zu haben“, fügte sie hinzu.

Nach Angaben des Opfers war der Angeklagte bereits in der Vergangenheit gewalttätig geworden, was er bestritt.

Die Richter führten hauptsächlich die Anklagepunkte versuchter Mord, qualifizierte einfache Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entführung an, aber auch den 2012 eingeführten Artikel 124 des Strafgesetzbuches, der speziell die Verstümmelung der weiblichen Genitalien verurteilt. Letzterer ist äusserst selten und wurde bisher nur ein einziges Mal angewandt.

(text:sda/bild:unsplash)