27 Oktober 2026
Stockhornbahn-Überbauungsordnung nimmt erste Hürde
Die neu angedachte Überbauungsordnung für die Stockhornbahn hat die erste grosse Hürde genommen. Die Mitwirkungsfrist ist letzte Woche ohne Einsprachen abgelaufen. Im Jahr 2033 läuft die Konzession für den Abschnitt von der Mittelstation bis zum Stockhorn aus, weshalb nun eine neue Überbauungsordnung benötigt wird.
Als Nächstes wird sich das kantonale Amt für Gemeinde- und Raumordnung damit befassen.
(text:pmu/bild:unsplash)