Fazit zum hindernisfreien öffentlichen Verkehr
Für Menschen mit einer Behinderung, blinde Personen, Rollstuhlfahrende sowie ältere oder verletzte Personen kann das Bus- oder Zugfahren eine Herausforderung sein. Insbesondere, wenn Bahnhöfe und Busstationen nicht hindernisfrei sind.
Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt Bahnbetreibern wie der BLS und der SBB in der Schweiz vor, ihre Bahnhöfe hindernisfrei zu gestalten. Die Umsetzungsfrist ist Ende 2023 abgelaufen. Aktuell sind 83 Prozent der Bahnhöfe barrierefrei zugänglich. Im Busverkehr sieht es schlechter aus: Hier ist nur rund die Hälfte aller Schweizer Bushaltestellen hindernisfrei; alle anderen sind nicht rollstuhlgängig. Zuständig sind hier die jeweiligen Strasseneigentümer.
Stefan Kunz ist als Fachspezialist für den öffentlichen Verkehr bei der Behindertenkonferenz des Kantons Bern tätig. Er sagt: „Die BLS ist der grösste Bahnbetreiber im Kanton Bern und ist mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes weit. Es gibt nur einige Ausnahmen wie die Bahnhöfe Thurnen, Burgdorf und Därstetten.“ Kunz kritisiert insbesondere, dass der Bahnhof Burgdorf nicht zufriedenstellend umgesetzt wird und der Umbau immer wieder hinausgezögert wird.
Stefan Kunz betont, wie viele Menschen betroffen sind, wenn Bahnhöfe und Bushaltestellen nicht hindernisfrei sind. Das Gesetz betrifft und hilft nicht nur Menschen mit einer Behinderung, sondern auch älteren Personen mit Rollator, Personen mit Kinderwagen oder verletzte Menschen, so Kunz.
„Es liegt nicht am fehlenden Willen, das Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen, sondern schlicht daran, dass die Projekte so lange Umsetzungsfristen haben und durch Einsprachen und Ähnliches immer wieder verzögert werden”, sagt Stefan Kunz.
Stefan Kunz erklärt, dass die Realität für mobilitätseingeschränkte Personen ohne hindernisfreien öffentlichen Verkehr so ist, dass sie nicht selbstständig unterwegs sein können und somit kein selbstbestimmtes Leben führen können.
(text:pmu/symbolbild:unsplash)