10 März 2026

Sozialhilfegesetz nach Totalrevision verabschiedet

Der Grosse Rat hat das totalrevidierte Berner Sozialhilfegesetz gestern Dienstag mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der ursprünglich vorgesehene Gemeinde-Selbstbehalt entfällt, Kinder und Jugendliche erhalten zusätzliche Mittel, ein Transparenzmodell wird eingeführt, und der Umgang mit Bezahlkarten sowie Daten in der Sozialhilfe wird erleichtert.

Das Gesetz, das seit 2001 gilt, wurde nach mehrtägigen Debatten in zweiter Lesung mit 108 zu 34 Stimmen bei elf Enthaltungen angenommen. Die Ratslinke unterstützte das Transparenzmodell als Kompromiss, während die bürgerlichen Fraktionen teils mit dem versenkten Selbstbehalt haderten.

Künftig müssen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger die Sozialhilfe grundsätzlich nicht mehr zurückzahlen, und die Leistungen werden transparenter veröffentlicht, um Vergleiche zwischen den Gemeinden zu ermöglichen – ohne finanzielle Folgen für die Behörden. Zudem stärkt das Gesetz gezielt Kinder und Jugendliche, erleichtert den Zugang zu Daten und regelt den Umgang mit Bezahlkarten in der Asylsozialhilfe.

(text:pmu/bild:radiobeo)